Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze

© Q5
Q5
Gestern (11.05.25) gegen 17:20 Uhr kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Grünstadt einen 65 Jahre alten Autofahrer.
Kirchheim an der Weinstraße (ots) - Während der Kontrolle konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Alcotest zeigte einen Wert über 0,5 Promille.
Gute eineinhalb Stunden später wurde eine 76 Jahre alte Autofahrerin kontrolliert. Aufgrund von Alkoholgeruch führte auch sie einen Atemalkoholtest durch, der ebenfalls über 0,5 Promille anzeigte.
Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen untersagt und die Betroffenen zum gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest gebeten. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze wurden eingeleitet.
Der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten sieht hierfür ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vor.
Gute eineinhalb Stunden später wurde eine 76 Jahre alte Autofahrerin kontrolliert. Aufgrund von Alkoholgeruch führte auch sie einen Atemalkoholtest durch, der ebenfalls über 0,5 Promille anzeigte.
Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen untersagt und die Betroffenen zum gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest gebeten. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze wurden eingeleitet.
Der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten sieht hierfür ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vor.
Quelle: Rheinland-Pfalz