E-Roller im Visier: Polizei kontrolliert Elektrokleinstfahrzeuge

Am Montag, 15.09.2025 führten Beamte des Sachgebiets Jugend der Polizeidirektion Trier zusammen mit ihren Kollegen der Polizeiinspektion Trier eine gemeinsame Verkehrskontrolle im Bereich des Trierer Hauptbahnhofes durch.
Trier (ots) - Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf der Verkehrsbeteiligung von E-Rollern, einer Form der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge. Insgesamt waren elf E-Roller samt ihren jugendlichen, bzw. heranwachsenden Fahrern einer Kontrolle unterzogen worden. An zwei Fahrzeugen fehlte das verpflichtende Versicherungskennzeichen, und gleich mehrere Fahrer führten die E-Roller verbotswidrig über den Gehweg.
Das Fehlen eines Versicherungsschutzes stellt in dem Zusammenhang eine Straftat dar, während das Befahren des Gehweges ordnungswidrig geahndet wird. Hinzu kommt eine erhebliche Steigerung der Gefährdung des Fußgängerverkehrs, der oft die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten von E-Rollern falsch einschätzt.
Die Polizei empfiehlt bei einer ordnungsgemäßen Nutzung von E-Rollern zudem das Tragen eines Fahrradhelmes und weist aus gegebenem Anlass auf die Fahrbahnbenutzungspflicht hin.
Gleichgelagerte Kontrollen werden auch zukünftig durchgeführt werden. Dabei ist vorrangig das Ziel, auch durch Aufklärungsgespräche für Einsicht zu werben und letztlich die Erhöhung der Verkehrssicherheit Aller zu gewährleisten.
Das Fehlen eines Versicherungsschutzes stellt in dem Zusammenhang eine Straftat dar, während das Befahren des Gehweges ordnungswidrig geahndet wird. Hinzu kommt eine erhebliche Steigerung der Gefährdung des Fußgängerverkehrs, der oft die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten von E-Rollern falsch einschätzt.
Die Polizei empfiehlt bei einer ordnungsgemäßen Nutzung von E-Rollern zudem das Tragen eines Fahrradhelmes und weist aus gegebenem Anlass auf die Fahrbahnbenutzungspflicht hin.
Gleichgelagerte Kontrollen werden auch zukünftig durchgeführt werden. Dabei ist vorrangig das Ziel, auch durch Aufklärungsgespräche für Einsicht zu werben und letztlich die Erhöhung der Verkehrssicherheit Aller zu gewährleisten.
Quelle: Rheinland-Pfalz