Verkehrsunfallflucht
Am Freitag, dem 05.12.25, kam es in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr zu einer Unfallflucht auf dem Parkplatz der Verbandsgemeinde Baumholder.
Baumholder (ots) - Hierbei touchierte ein noch unbekannter PKW-Fahrer ein dort abgestelltes weißes Firmenfahrzeug. Es entstand leichter Sachschaden. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
In diesem Zusammenhang der Unfallflucht möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen: Sollten Sie durch ein Missgeschick oder Fahrfehler ein anderes Auto beschädigen, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, bis der Unfallgegner erscheint. Einen Adresszettel zu hinterlassen reicht - entgegen weit verbreiteter Annahme - nicht aus! Wenn niemand kommt, muss die Polizei gerufen werden.
Kommen Sie gut durch den Winter! Ihre Polizeiinspektion Baumholder
In diesem Zusammenhang der Unfallflucht möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen: Sollten Sie durch ein Missgeschick oder Fahrfehler ein anderes Auto beschädigen, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, bis der Unfallgegner erscheint. Einen Adresszettel zu hinterlassen reicht - entgegen weit verbreiteter Annahme - nicht aus! Wenn niemand kommt, muss die Polizei gerufen werden.
Kommen Sie gut durch den Winter! Ihre Polizeiinspektion Baumholder
Quelle: Rheinland-Pfalz