17-Jähriger ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel auf nicht zugelassenem Leichtkraftrad unterwegs, liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei
Am 05.11.2025 gegen 22:46 Uhr befuhren die Beamten der Polizeiinspektion Wittlich die Bundesstraße 50 zwischen Binsfeld und Landscheid.
Landscheid (ots) - Hier wurden die Beamten auf ein Leichtkraftrad aufmerksam, welches einer Kontrolle unterzogen werden sollte, da keinerlei Kennzeichen am Fahrzeug montiert war.
Der Fahrzeugführer ignorierte die Anhaltezeichen und entfernte sich mit erhöhter Geschwindigkeit.
Die sich anschließende Verfolgung erstreckte sich letztlich über etwa fünf Kilometer bei welcher durch den Fahrzeugführer auch Feldwege zur Flucht genutzt wurden.
Letztlich fuhr der Fahrzeugführer im Verlauf einer Kurve von der Fahrbahn ab und hielt an.
Es entstand keinerlei Schaden.
Im Rahmen der sich nun anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann, ein 17-jähriger Fahrzeugführer aus dem Bereich der VG Wittlich-Land nicht im Besitz einer gültigen und erforderlichen Fahrerlaubnis war, das Fahrzeug nicht zugelassen und versichert war und der junge Mann unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand.
Darüber hinaus hatte er sich das Fahrzeug unberechtigt von seinem Vermieter angeeignet, um eine "Spritztour" zu unternehmen.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe wurde entnommen.
Der Fahrzeugführer ignorierte die Anhaltezeichen und entfernte sich mit erhöhter Geschwindigkeit.
Die sich anschließende Verfolgung erstreckte sich letztlich über etwa fünf Kilometer bei welcher durch den Fahrzeugführer auch Feldwege zur Flucht genutzt wurden.
Letztlich fuhr der Fahrzeugführer im Verlauf einer Kurve von der Fahrbahn ab und hielt an.
Es entstand keinerlei Schaden.
Im Rahmen der sich nun anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann, ein 17-jähriger Fahrzeugführer aus dem Bereich der VG Wittlich-Land nicht im Besitz einer gültigen und erforderlichen Fahrerlaubnis war, das Fahrzeug nicht zugelassen und versichert war und der junge Mann unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand.
Darüber hinaus hatte er sich das Fahrzeug unberechtigt von seinem Vermieter angeeignet, um eine "Spritztour" zu unternehmen.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe wurde entnommen.
Quelle: Rheinland-Pfalz