Fahrt mit PKW trotz Fahrerlaubnissperre

Am Abend des 08.09.2025 wurde gegen 23:39 Uhr ein PKW der Marke Audi von Beamten der PI Bingen in der Mainzer Straße in Bingen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Bingen (ots) - Der 22-jährige männliche Fahrzeugführer konnte den Beamten im Rahmen der Kontrolle keinen Führerschein sondern lediglich nur ein Bild von diesem auf dessen Handy vorzeigen. Die daraufhin durchgeführte Recherche zeigte, dass der Fahrer seine Fahrerlaubnis im Jahr 2023 aufgrund einer Verkehrsstraftat gerichtlich aberkannt bekommen hat und diese seither nicht neu beantragt hat, sodass er derzeit faktisch keinen Führerschein besitzt. Aus diesem Grund wurde dem 22-jährigen die Weiterfahrt mit dem PKW untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz