Gleich doppeltes Pech...
Gleich doppeltes Pech hatte am heutigen Tag ein 43-jähriger Fahrer eines Auslieferungsfahrzeugs, als dieser gegen 16:30 Uhr mit seinem Fahrzeug im Bereich des Heilig-Kreuz-Wegs in Bingen rangierte und hierbei mit diesem eine Begrenzungsmauer eines Grundstücks touchierte.
Bingen (ots) - Ohne sich um schadensregulierende Maßnahmen zu kümmern entfernte sich der Mann von der Unfallörtlichkeit. Der Verkehrsunfall wurde jedoch von einem aufmerksamen Anwohner beobachtet, wodurch das Kennzeichen des Fahrzeugs abgelesen werden konnte. Dieses samt Fahrer konnte schließlich durch eine Streife der PI Bingen noch in der Stadt Bingen angetroffen und kontrolliert werden. Bei der weiteren Überprüfung der vorgelegten Dokumente zeigte sich nun auch, dass der 43-jährige im Besitz einer Fahrerlaubnis eines nicht in der Europäischen Union befindlichen Landes ist, jedoch bereits seit mehr als einem Jahr seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland bezogen hatte. Den Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis verpasste der Mann jedoch, sodass die ausländische Fahrerlaubnis keine Gültigkeit mehr hat und der 43-jährige demnach derzeit keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führen darf. Der Mann muss sich somit nicht nur wegen einer Verkehrsunfallflucht sondern auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Rheinland-Pfalz