Trunkenheitsfahrt

Am 19.06.25 meldet eine besorgte Verkehrsteilnehmerin gegen 18:54 Uhr einen Schlangenlinien fahrenden Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße 9 zwischen Niederheimbach und Trechtingshausen.
Bingen (ots) - Eine Streife der Polizeiinspektion Bingen kann das Fahrzeug in Bingen feststellen und einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Der 28-jährige Fahrzeugführer kann keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen.
Bei der Verkehrskontrolle kann ebenfalls mittels eines freiwillig durchgeführten Atemalkoholtests ein Wert von 2,85 Promille festgestellt werden.
Dem Fahrer wird die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Führen eines Fahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
Der 28-jährige Fahrzeugführer kann keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen.
Bei der Verkehrskontrolle kann ebenfalls mittels eines freiwillig durchgeführten Atemalkoholtests ein Wert von 2,85 Promille festgestellt werden.
Dem Fahrer wird die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Führen eines Fahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz