Mainz - Wiesbadener beleidigt - Frau in Gewahrsam

Mit drastischen Worten hat eine 61-jährige Mainzerin einen Wiesbadener beleidigt und wurde letztendlich in Gewahrsam genommen.
Mainz (ots) - Gegen 18:30 Uhr wurden Passanten am "Höfchen" in der Mainzer Innenstadt auf eine offensichtlich erregte Frau aufmerksam, die an einem geparkten PKW mit Wiesbadener Zulassung das vordere Kennzeichen abriss. Darüber hinaus schlug sie mit einem Gehstock auf die Motorhaube das Fahrzeuges ein.
Als sie von Passanten und dem Fahrzeugbesitzer, einem Standbetreiber am "Höfchen" auf ihr Verhalten angesprochen wurde, steigerte sie sich in ihrer Erregung und beleidigte den Standbetreiber mit den Worten: "Du Fi.... aus Wiesbaden hast hier Nichts zu suchen!".
Beim Eintreffen einer Streife saß die 61-jährige Mainzerin auf dem Boden und lies sich auch von den Polizisten nicht beruhigen. Vielmehr beleidigte sie auch die Einsatzkräfte. Da nicht zu erwarten war, dass sich dies kurzfristig ändert, sondern auch andere Personen beleidigt werden könnten oder möglicherweise mit ihrem Stock verletzt würden, wurde sie vorsorglich in Gewahrsam genommen.
Nachdem sie sich beruhigt hatte, konnte sie die Dienststelle verlassen. Sie hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Beleidigung zu erwarten.
Als sie von Passanten und dem Fahrzeugbesitzer, einem Standbetreiber am "Höfchen" auf ihr Verhalten angesprochen wurde, steigerte sie sich in ihrer Erregung und beleidigte den Standbetreiber mit den Worten: "Du Fi.... aus Wiesbaden hast hier Nichts zu suchen!".
Beim Eintreffen einer Streife saß die 61-jährige Mainzerin auf dem Boden und lies sich auch von den Polizisten nicht beruhigen. Vielmehr beleidigte sie auch die Einsatzkräfte. Da nicht zu erwarten war, dass sich dies kurzfristig ändert, sondern auch andere Personen beleidigt werden könnten oder möglicherweise mit ihrem Stock verletzt würden, wurde sie vorsorglich in Gewahrsam genommen.
Nachdem sie sich beruhigt hatte, konnte sie die Dienststelle verlassen. Sie hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Beleidigung zu erwarten.
Quelle: Rheinland-Pfalz