Mainz - Zusammenprall zwischen Fußgänger und radfahrendem Kind

Bei einem Unfall in der Wallaustraße wurden am Montag gegen 17:00 Uhr ein 11-jähriger Radfahrer und ein Fußgänger verletzt.
Mainz (ots) - Ein 11-jähriger Junge befuhr mit seinem Fahrrad berechtigt einen Gehweg der Wallaustraße in Richtung Josefstraße. In Höhe der Hausnummer 93 kollidierte er mit einem die Straße querenden Fußgänger.
Beide Personen wurden durch den Zusammenstoß verletzt. Der 36-jährige Fußgänger wurde mit einem Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in die Mainzer Universitätsklinik gebracht. Der 11-jährige Radfahrer erlitt ebenfalls Verletzungen.
Grundsätzlich dürfen 11-Jährige nicht mehr auf Gehwegen Fahrrad fahren. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr Gehwege nutzen müssen und bis zum 10. Lebensjahr nutzen dürfen.
Die genaue Unfallursache ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Polizei.
Beide Personen wurden durch den Zusammenstoß verletzt. Der 36-jährige Fußgänger wurde mit einem Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in die Mainzer Universitätsklinik gebracht. Der 11-jährige Radfahrer erlitt ebenfalls Verletzungen.
Grundsätzlich dürfen 11-Jährige nicht mehr auf Gehwegen Fahrrad fahren. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr Gehwege nutzen müssen und bis zum 10. Lebensjahr nutzen dürfen.
Die genaue Unfallursache ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Polizei.
Quelle: Rheinland-Pfalz