Polizeieinsatz in der Mainzer Altstadt: Mann wegen verfassungswidriger Schmierereien gestellt

Am Dienstagnachmittag, den 5. August 2025, kam es gegen 15:45 Uhr zu einem polizeilichen Einsatz in der Holzhofstraße in der Mainzer Altstadt.
Mainz-Altstadt (ots) - Zuvor hatten aufmerksame Zeuginnen und Zeugen die Polizei darüber informiert, dass eine männliche Person die Wand in der Bahnhofsunterführung am Römischen Theater mit einem Stift beschmiere. Eine Streife konnte den mutmaßlichen Verursacher kurz darauf unweit der Unterführung feststellen. Der 27-jährige Mann führte noch den beschriebenen Stift bei sich und räumte auf Nachfrage ein, für die Schmierereien verantwortlich zu sein.
Gemeinsam mit den Einsatzkräften begab sich der Beschuldigte zur benannten Örtlichkeit. Vor Ort wurden auf einer Fläche von rund zehn Metern mehrere Schriftzüge und Zeichen festgestellt - darunter auch ein Hakenkreuz. Auf Nachfrage konnte der Mann keine nachvollziehbare Erklärung für die Anbringung dieses verfassungswidrigen Symbols liefern.
Im Beisein der Polizei entfernte der Beschuldigte umgehend die von ihm verursachten Schmierereien. Der mitgeführte Stift wurde präventiv sichergestellt, um weitere Straftaten zu verhindern.
Gegen den 27-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eingeleitet.
Gemeinsam mit den Einsatzkräften begab sich der Beschuldigte zur benannten Örtlichkeit. Vor Ort wurden auf einer Fläche von rund zehn Metern mehrere Schriftzüge und Zeichen festgestellt - darunter auch ein Hakenkreuz. Auf Nachfrage konnte der Mann keine nachvollziehbare Erklärung für die Anbringung dieses verfassungswidrigen Symbols liefern.
Im Beisein der Polizei entfernte der Beschuldigte umgehend die von ihm verursachten Schmierereien. Der mitgeführte Stift wurde präventiv sichergestellt, um weitere Straftaten zu verhindern.
Gegen den 27-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz