Streitigkeit in Bar - Zwei alkoholisierte Männer in Gewahrsam genommen
Am Samstagabend kam es gegen 22:00 Uhr in einer Bar in der Schottstraße in der Mainzer Altstadt zu einer Streitigkeit.
Mainz-Altstadt (ots) - Zwei Männer fielen dort durch lautstarkes und aggressives Verhalten auf und störten wiederholt den laufenden Betrieb sowie andere Gäste.
Im weiteren Verlauf geriet einer der beiden Männer mit Gästen in Streit, sodass ihm durch einen Mitarbeiter der Bar ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Da der Mann diesem nicht nachkam, wurde die Polizei verständigt. Beim Eintreffen der Streifenwagenbesatzung hatten beide Personen die Örtlichkeit jedoch bereits verlassen.
Gegen kurz vor 00:00 Uhr ging erneut eine Meldung bei der Polizei ein, wonach sich die beiden Männer wieder in der Bar aufhalten würden. Die Einsatzkräfte trafen beide Personen vor Ort an und begleiteten sie aus der Lokalität. Während der polizeilichen Maßnahmen verhielten sich die Männer unkooperativ, aggressiv und uneinsichtig. Zudem wirkten beide deutlich alkoholisiert.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde den Männern ein Platzverweis erteilt. Da sie erklärten, diesem nicht nachkommen zu wollen und angaben, die Örtlichkeit nicht zu verlassen, wurden beide Personen in polizeilichen Gewahrsam genommen.
Im weiteren Verlauf geriet einer der beiden Männer mit Gästen in Streit, sodass ihm durch einen Mitarbeiter der Bar ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Da der Mann diesem nicht nachkam, wurde die Polizei verständigt. Beim Eintreffen der Streifenwagenbesatzung hatten beide Personen die Örtlichkeit jedoch bereits verlassen.
Gegen kurz vor 00:00 Uhr ging erneut eine Meldung bei der Polizei ein, wonach sich die beiden Männer wieder in der Bar aufhalten würden. Die Einsatzkräfte trafen beide Personen vor Ort an und begleiteten sie aus der Lokalität. Während der polizeilichen Maßnahmen verhielten sich die Männer unkooperativ, aggressiv und uneinsichtig. Zudem wirkten beide deutlich alkoholisiert.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde den Männern ein Platzverweis erteilt. Da sie erklärten, diesem nicht nachkommen zu wollen und angaben, die Örtlichkeit nicht zu verlassen, wurden beide Personen in polizeilichen Gewahrsam genommen.
Quelle: Rheinland-Pfalz