Betrug mittels falscher Identität auf Social Media
Am Dienstag (06.01.2026) entdeckte ein 28-Jähriger über "Facebook Marketplace" eine Küche zum Verkauf und kontaktierte daraufhin den Verkäufer.
Ludwigshafen (ots) - Nachdem sich die Kommunikation auf den Messenger-Dienst "WhatsApp" verlagerte, erhielt der Kaufinteressent auf eigenen Wunsch ein Foto des Personalausweises sowie des Ausweisinhabers zwecks Authentifizierung.
Die geforderte Anzahlung in Höhe von 150 Euro überwies der 28-jährige Mann auf ein ihm mitgeteiltes Konto. Sodann bat der Verkäufer erneut um eine Überweisung in gleicher Höhe, da das zuvor benannte Konto seiner angeblichen Ehefrau gesperrt worden sei. Den bereits überwiesenen Betrag würde der Käufer am Folgetag zurückerhalten.
Daraufhin wurde der Kücheninteressent stutzig, verweigerte die Zahlung und fuhr kurzerhand an die Wohnanschrift des Verkäufers. Dort musste er feststellen, dass keine Küche zum Verkauf stand, es sich bei der dort angetroffenen Person nicht um den WhatsApp-Kontakt handelte und augenscheinlich "Identitätsklau" zum Zwecke von Online-Warenbetrug betrieben wurde.
Letztlich blieb es bei einem Schaden von 150 Euro, die durch den Mann überwiesen wurden.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Online-Betrug zu schützen:
- Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto
misstrauischer sollten Sie sein!
- Zahlen Sie niemals per Vorkasse Geld an Ihnen unbekannte
Anbieter. Seriöse Internetportale stellen Bezahlmöglichkeiten
zur Verfügung, die Ihr Geld schützen.
- Melden Sie dubiose Angebote dem Portalbetreiber oder dem
Original-Hersteller/- Vertrieb.
- Erste Hilfe bei Betrugsverdacht: Speichern Sie alle E-Mails als
Beweis. Fertigen Sie von der Internetseite einen Screenshot an.
Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Machen Sie, wenn noch
möglich, bereits geleistete Zahlungen rückgängig und erstatten
Sie Anzeige bei der Polizei.
- Zur Überprüfung eines Online-Angebots hilft auch ein Blick in
Diskussionsforen im Internet.
- Prüfen Sie, im Falle von Online-Shops, u. a. Impressum, AGB und
Verlinkungen zu Zahlungsdiensten. Nutzen Sie öffentliche
Telefonbücher oder Gütesiegelbetreiber zur Gegenkontrolle.
- Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit Mahnverfahren oder
hohen Kosten einschüchtern. Informieren Sie sich bei
Verbraucherzentralen, einem Fachanwalt oder im Internet über
Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Auf der Internet-Seite
www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu
diesem Thema.
Die geforderte Anzahlung in Höhe von 150 Euro überwies der 28-jährige Mann auf ein ihm mitgeteiltes Konto. Sodann bat der Verkäufer erneut um eine Überweisung in gleicher Höhe, da das zuvor benannte Konto seiner angeblichen Ehefrau gesperrt worden sei. Den bereits überwiesenen Betrag würde der Käufer am Folgetag zurückerhalten.
Daraufhin wurde der Kücheninteressent stutzig, verweigerte die Zahlung und fuhr kurzerhand an die Wohnanschrift des Verkäufers. Dort musste er feststellen, dass keine Küche zum Verkauf stand, es sich bei der dort angetroffenen Person nicht um den WhatsApp-Kontakt handelte und augenscheinlich "Identitätsklau" zum Zwecke von Online-Warenbetrug betrieben wurde.
Letztlich blieb es bei einem Schaden von 150 Euro, die durch den Mann überwiesen wurden.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Online-Betrug zu schützen:
- Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto
misstrauischer sollten Sie sein!
- Zahlen Sie niemals per Vorkasse Geld an Ihnen unbekannte
Anbieter. Seriöse Internetportale stellen Bezahlmöglichkeiten
zur Verfügung, die Ihr Geld schützen.
- Melden Sie dubiose Angebote dem Portalbetreiber oder dem
Original-Hersteller/- Vertrieb.
- Erste Hilfe bei Betrugsverdacht: Speichern Sie alle E-Mails als
Beweis. Fertigen Sie von der Internetseite einen Screenshot an.
Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Machen Sie, wenn noch
möglich, bereits geleistete Zahlungen rückgängig und erstatten
Sie Anzeige bei der Polizei.
- Zur Überprüfung eines Online-Angebots hilft auch ein Blick in
Diskussionsforen im Internet.
- Prüfen Sie, im Falle von Online-Shops, u. a. Impressum, AGB und
Verlinkungen zu Zahlungsdiensten. Nutzen Sie öffentliche
Telefonbücher oder Gütesiegelbetreiber zur Gegenkontrolle.
- Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit Mahnverfahren oder
hohen Kosten einschüchtern. Informieren Sie sich bei
Verbraucherzentralen, einem Fachanwalt oder im Internet über
Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Auf der Internet-Seite
www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu
diesem Thema.
Quelle: Rheinland-Pfalz