Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall und flüchtet

Am Sonntagabend, den 15.06.2025, gegen 22 Uhr, kollidierte ein 50-jähriger Autofahrer in der Bayreuther Straße mit einem geparkten Fahrzeug.
Ludwigshafen (ots) - Anstatt sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, setzte er seine Fahrt zunächst fort.
Ein aufmerksamer Zeuge hielt den Mann jedoch an und informierte umgehend die Polizei. Die eintreffenden Beamten stellten bei dem Unfallverursacher Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,13 Promille.
Der 50-Jährige wurde zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt wurde. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wird auf etwa 13.000 Euro beziffert.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere!
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.
Ein aufmerksamer Zeuge hielt den Mann jedoch an und informierte umgehend die Polizei. Die eintreffenden Beamten stellten bei dem Unfallverursacher Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,13 Promille.
Der 50-Jährige wurde zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt wurde. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wird auf etwa 13.000 Euro beziffert.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere!
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.
Quelle: Rheinland-Pfalz