Ohne Führerschein Unfallflucht begangen

Nachdem er ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs war und zunächst unbemerkt ein geparktes Fahrzeug beschädigt hatte, stellten Kräfte der Polizeiwache Oggersheim am Dienstagmorgen (12.08.2025, 10 Uhr) in der Adolf-Kolping-Straße das Auto eines 63-Jährigen sicher.
Ludwigshafen (ots) - Da der Mann in der Vergangenheit bereits öfter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war und offenbar keine Einsicht zu seinem Fehlverhalten zeigt, prüft die Polizei nun, ob sein Fahrzeug dauerhaft eingezogen werden kann.
Das Strafgesetzbuch sieht für Fälle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann ebenfalls mit Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werde.
Das Strafgesetzbuch sieht für Fälle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann ebenfalls mit Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werde.
Quelle: Rheinland-Pfalz