Testkäufe von Feuerwerkskörpern
Am Dienstag (30.12.2025) wurden durch Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität, Mitarbeitende des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) der Stadt Ludwigshafen zusammen mit Schülern der Höheren Berufsfachschule (Bildungsgang Polizei und Verwaltung) Testkäufe von Feuerwerkskörpern durchgeführt.
Ludwigshafen (ots) - Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerken und von nikotinhaltigen Produkten.
Die jugendlichen Testkäufer verlangten in zwölf Geschäften Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und/oder nikotinhaltige Produkte.
In neun Geschäften wurde sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten und den Jugendlichen wurden in fünf Fällen Feuerwerkskörper und in vier Fällen nikotinhaltige Produkte verkauft. Es wurden fünf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Unter Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 fallen z.B. Kanonenschläge, Batterien, Raketen. Diese sind zur Verwendung im Freien vorgesehen und dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 29.- 31. Dezember verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Weitere Informationen zu Feuerwerk zum Jahreswechsel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/12/silvester_25-26.html .
Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Sie in der Pressemeldung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/knaller .
Die jugendlichen Testkäufer verlangten in zwölf Geschäften Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und/oder nikotinhaltige Produkte.
In neun Geschäften wurde sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten und den Jugendlichen wurden in fünf Fällen Feuerwerkskörper und in vier Fällen nikotinhaltige Produkte verkauft. Es wurden fünf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Unter Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 fallen z.B. Kanonenschläge, Batterien, Raketen. Diese sind zur Verwendung im Freien vorgesehen und dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 29.- 31. Dezember verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Weitere Informationen zu Feuerwerk zum Jahreswechsel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/12/silvester_25-26.html .
Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Sie in der Pressemeldung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/knaller .
Quelle: Rheinland-Pfalz