Verkehrsunfall mit tödlich verletztem Fußgänger - Nachtragsmeldung
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Ludwigshafen (ots) - Nachtrag zur Pressemeldung vom 03.12.2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6171943
Nachdem sich am 03.12.2025 in Ludwigshafen ein tödlicher Verkehrsunfall ereignete, haben die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 die Ermittlungen aufgenommen.
Nach ersten Erkenntnissen überquerte ein 78-Jähriger zu Fuß die Mundenheimer Straße (zwischen den Einmündungen Schießhausstraße und Herzogstraße), als er von einem Auto erfasst wurde. Die 68-jährige Fahrerin des Autos fuhr auf der Mundenheimer Straße in Richtung Wittelsbachstraße.
Der 78-Jährige wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch am Abend verstarb.
Zur Rekonstruktion des Unfallherganges wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ein Gutachter beauftragt. Das Ergebnis der gutachterlichen Unfallrekonstruktion wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Leichnam des 78-Jährigen soll zeitnah obduziert werden. Über das Ergebnis wird nachberichtet.
Nachdem sich am 03.12.2025 in Ludwigshafen ein tödlicher Verkehrsunfall ereignete, haben die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 die Ermittlungen aufgenommen.
Nach ersten Erkenntnissen überquerte ein 78-Jähriger zu Fuß die Mundenheimer Straße (zwischen den Einmündungen Schießhausstraße und Herzogstraße), als er von einem Auto erfasst wurde. Die 68-jährige Fahrerin des Autos fuhr auf der Mundenheimer Straße in Richtung Wittelsbachstraße.
Der 78-Jährige wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch am Abend verstarb.
Zur Rekonstruktion des Unfallherganges wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ein Gutachter beauftragt. Das Ergebnis der gutachterlichen Unfallrekonstruktion wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Leichnam des 78-Jährigen soll zeitnah obduziert werden. Über das Ergebnis wird nachberichtet.
Quelle: Rheinland-Pfalz