Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Vier Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollen an der Adolf-Diesterweg-Schule untereinander Feuerwerkskörper weitergeben und auch verkauft haben.
Ludwigshafen (ots) - Die Polizei wurde am 03.12.2025 von der Schule informiert, nachdem Lehrkräfte leere Böllerverpackungen in einem Spind gefunden hatten.
Noch an der Schule konnten die Beamten bei einem der Kinder, einem 12-Jährigen, 19 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) sicherstellen. Polizeikräfte suchten die Wohnanschriften der Kinder auf und schauten gemeinsam mit den Eltern in den Zimmern nach weiteren Feuerwerkskörpern. Hierbei fanden sie bei einem 13-Jährigen über 150 Böller der Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk). Diese Feuerwerkskörper dürfen nur mit einer behördlichen Erlaubnis gekauft, besessen und gezündet werden dürfen. Spezialkräfte des Landeskriminalamtes transportierten die Feuerwerkskörper ab.
Wie die Kinder in Besitz der Feuerwerkskörper gekommen sind, ist derzeit unklar. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Da die Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sie schuldunfähig.
Der Umgang und das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 ist für Ungeschulte lebensgefährlich. Die Polizei appelliert, die Gefahren nicht zu verharmlosen und Kindern den Umgang mit solchen gefährlichen Sprengmitteln zu verbieten. Wenn Sie bei ihrem Kind Feuerwerkskörper auffinden, prüfen Sie diese unbedingt. Nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ganzjährig und auch von Kindern ab 12 Jahren gezündet werden!
Noch an der Schule konnten die Beamten bei einem der Kinder, einem 12-Jährigen, 19 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) sicherstellen. Polizeikräfte suchten die Wohnanschriften der Kinder auf und schauten gemeinsam mit den Eltern in den Zimmern nach weiteren Feuerwerkskörpern. Hierbei fanden sie bei einem 13-Jährigen über 150 Böller der Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk). Diese Feuerwerkskörper dürfen nur mit einer behördlichen Erlaubnis gekauft, besessen und gezündet werden dürfen. Spezialkräfte des Landeskriminalamtes transportierten die Feuerwerkskörper ab.
Wie die Kinder in Besitz der Feuerwerkskörper gekommen sind, ist derzeit unklar. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Da die Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sie schuldunfähig.
Der Umgang und das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 ist für Ungeschulte lebensgefährlich. Die Polizei appelliert, die Gefahren nicht zu verharmlosen und Kindern den Umgang mit solchen gefährlichen Sprengmitteln zu verbieten. Wenn Sie bei ihrem Kind Feuerwerkskörper auffinden, prüfen Sie diese unbedingt. Nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ganzjährig und auch von Kindern ab 12 Jahren gezündet werden!
Quelle: Rheinland-Pfalz