Versuchtes Tötungsdelikt - Tatverdächtiger untergebracht
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Am 03.01.2026, gegen 16 Uhr, griff ein 53-Jähriger in der Wormser Straße in Frankenthal (Pfalz) einen 54-Jährigen mit einem Messer an.
Frankenthal (Pfalz) (ots) - Er versuchte, ihn auf offener Straße mehrfach mit dem Messer zu verletzen, was ihm aufgrund der Abwehr des 54-Jährigen nicht gelang. Erst als ein Unbeteiligter dazwischen ging, ließ der Angreifer ab und flüchtete. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand.
Der Tatverdächtige konnte kurz darauf durch alarmierte Polizeikräfte widerstandslos vorläufig festgenommen werden.
Er wurde am 04.01.2026 dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags u.a.. Der Tatverdächtige wurde anschließend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Tatverdächtige aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und möglicherweise aufgrund seiner potentiellen Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Ludwigshafen, insbesondere zu den Hintergründen und genauen Umständen der Tat, dauern weiter an.
Der Tatverdächtige konnte kurz darauf durch alarmierte Polizeikräfte widerstandslos vorläufig festgenommen werden.
Er wurde am 04.01.2026 dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags u.a.. Der Tatverdächtige wurde anschließend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Tatverdächtige aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und möglicherweise aufgrund seiner potentiellen Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Ludwigshafen, insbesondere zu den Hintergründen und genauen Umständen der Tat, dauern weiter an.
Quelle: Rheinland-Pfalz