Vorsicht Betrug - Falsches Reiseportal

Am 22.08.2025 zeigte eine 47-Jährige einen Internetbetrug an, nachdem sie eine offene Rechnung eines Reiseportals begleichen wollte und auf eine falsche Internetseite gelangte.
Ludwigshafen (ots) - Dort nahm sie Kontakt zum angeblichen Kundenservice auf und wurde anschließend aufgefordert ihre Bankdaten zu hinterlegen. Sie folgte den Anweisungen und es wurde ein Geldbetrag in Höhe von 149 Euro abgebucht. In der Folge erhielt sie eine Warnmeldung auf ihr Handy und brach den Vorgang ab.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Zahlen Sie niemals per Vorkasse Geld an Ihnen unbekannte Anbieter. Nutzen Sie sichere Zahlungswege, z. B. Überweisungen auf Girokonten. Seriöse Internetportale stellen Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung, die Ihr Geld schützen.
- Melden Sie dubiose Angebote dem Portalbetreiber oder dem Original-Hersteller/- Vertrieb.
- Erste Hilfe bei Betrugsverdacht: Speichern Sie alle E-Mails als Beweis. Fertigen Sie von der Internetseite einen Screenshot an. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Machen Sie, wenn noch möglich, bereits geleistete Zahlungen rückgängig und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Prüfen Sie in Online-Shops u. a. Impressum, AGB und Verlinkungen zu Zahlungsdiensten. Nutzen Sie öffentliche Telefonbücher oder Gütesiegelbetreiber zur Gegenkontrolle.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Zahlen Sie niemals per Vorkasse Geld an Ihnen unbekannte Anbieter. Nutzen Sie sichere Zahlungswege, z. B. Überweisungen auf Girokonten. Seriöse Internetportale stellen Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung, die Ihr Geld schützen.
- Melden Sie dubiose Angebote dem Portalbetreiber oder dem Original-Hersteller/- Vertrieb.
- Erste Hilfe bei Betrugsverdacht: Speichern Sie alle E-Mails als Beweis. Fertigen Sie von der Internetseite einen Screenshot an. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Machen Sie, wenn noch möglich, bereits geleistete Zahlungen rückgängig und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Prüfen Sie in Online-Shops u. a. Impressum, AGB und Verlinkungen zu Zahlungsdiensten. Nutzen Sie öffentliche Telefonbücher oder Gütesiegelbetreiber zur Gegenkontrolle.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Quelle: Rheinland-Pfalz