Mit Vollgas ins Fahrverbot: Polizei beschlagnahmt Führerschein eines Rasers

Am Morgen des 20. August 2025, gegen 6 Uhr, wurde ein Provida-Team des Polizeipräsidiums Trier auf ein helles Fahrzeug aufmerksam, welches mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Zurmaiener Straße in Trier stadtauswärts fuhr.
Trier (ots) - Die Beamten nahmen die Verfolgung des Fahrzeuges auf.
Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der A602 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Moseltal vollkommen ignorierte. Der ortskundige Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug in dem dann folgenden Streckenabschnitt bis zur maximal erreichbaren, eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h. Dabei setzte er mehrfach den Blinker zur linken Seite. Vor ihm fahrende Fahrzeuge verhielten sich defensiv und wichen auf den rechten Fahrstreifen aus.
Seine halsbrecherische Fahrt wurde durch die Beamten zeitnah beendet. Dem 31-jährigen Fahrer, der wenig einsichtig war, wurde vor Ort die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein beschlagnahmt sowie die Weiterfahrt untersagt. Des Weiteren wurden Verfahren wegen Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens ("Alleinrennen") gemäß §315D StGB, mehrfacher Nötigung im Straßenverkehr gemäß §240 StVO, sowie zahlreich begangener Ordnungswidrigkeiten gemäß §41 OWiG eingeleitet.
Dem guten Reaktionsvermögen der anderen Verkehrsteilnehmer und dem Zufall ist geschuldet, dass hier kein folgenschwerer Verkehrsunfall geschehen ist.
Zeugen, insbesondere auch jene, die Geschädigte einer Nötigung im Zusammenhang mit dem Sachverhalt geworden sein könnten, werden gebeten, sich unter 06502-91 65 0 mit der Polizeiautobahnstation Schweich in Verbindung zu setzen.
Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der A602 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Moseltal vollkommen ignorierte. Der ortskundige Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug in dem dann folgenden Streckenabschnitt bis zur maximal erreichbaren, eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h. Dabei setzte er mehrfach den Blinker zur linken Seite. Vor ihm fahrende Fahrzeuge verhielten sich defensiv und wichen auf den rechten Fahrstreifen aus.
Seine halsbrecherische Fahrt wurde durch die Beamten zeitnah beendet. Dem 31-jährigen Fahrer, der wenig einsichtig war, wurde vor Ort die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein beschlagnahmt sowie die Weiterfahrt untersagt. Des Weiteren wurden Verfahren wegen Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens ("Alleinrennen") gemäß §315D StGB, mehrfacher Nötigung im Straßenverkehr gemäß §240 StVO, sowie zahlreich begangener Ordnungswidrigkeiten gemäß §41 OWiG eingeleitet.
Dem guten Reaktionsvermögen der anderen Verkehrsteilnehmer und dem Zufall ist geschuldet, dass hier kein folgenschwerer Verkehrsunfall geschehen ist.
Zeugen, insbesondere auch jene, die Geschädigte einer Nötigung im Zusammenhang mit dem Sachverhalt geworden sein könnten, werden gebeten, sich unter 06502-91 65 0 mit der Polizeiautobahnstation Schweich in Verbindung zu setzen.
Quelle: Rheinland-Pfalz