Ereignisreiches Wochenende für die Autobahnpolizei - mehrere Sonn- und Feiertagsfahrverbote, Überladung, Fahrt unter Drogeneinfluss sowie Abfahrtskontrollen von LKWs
Am Wochenende vom 31.10.-02.11.2025 konnte die Polizeiautobahnstation Montabaur diverse Verkehrsverstöße feststellen und ahnden.
Montabaur/Heiligenroth (ots) - Am Freitagnachmittag stellten die Beamten einen erheblich überladenen Sprinter fest. Der Kleintransporter, der üblicherweise ein zGG von 3,5 t haben darf, wies eine Überladung von über 50 % auf. Dem 30 jährigen Fahrzeugführer aus NRW droht nun ein Bußgeld von 470 EUR ( wegen angenommenem Vorsatz) und seiner Chefin und zugleich Auftraggeberin ein noch höheres Bußgeld im Zuge eines möglichen Gewinnabschöpfungsverfahrens.
Weiterhin konnten zwischen den frühen Morgenstunden des 01.11.25 (Allerheiligen/u.a. Feiertag in RLP, NRW, SL) und dem Sonntagnachmittag insgesamt elf LKWs festgestellt werden, die gegen das Sonn- und Feiertagsverbot verstießen. In neun Fällen wird auch gegen die Halter- bzw. Transportunternehmen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei ein Gewinnabschöpfungsverfahren für die festgestellten Fahrten an Allerheiligen nicht betrieben werden kann, da es kein bundeseinheitlicher Feiertag ist.
Am heutigen Sonntag gegen 14:00 Uhr wurde dann ein Fahrzeugführer gemeldet, der zuvor durch seine auffällige Fahrweise und auch strafbares Verhalten aufgefallen war. Der 21 jährige Mann aus Frankfurt stand bei der Kontrolle unter dem Einfluss von THC.
Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und diverse Verfahren eingeleitet.
Am heutigen Abend konnte dann im Zuge von Abfahrtskontrollen auf der Tank- und Rastanlage Montabaur ein LKW Fahrer festgestellt werden, der um 22 Uhr eine Atemalkoholkonzentration von 3,75 Promille aufwies.
Bei diesem Wert dürfte eine Weiterfahrt in nüchternem Zustand erst in 24 bis 36 Stunden möglich sein. Eine mögliche Weiterfahrt des 52 jährigen Mannes aus Osteuropa wurde mit geeigneten Maßnahmen durch die Beamten der Autobahnpolizei Montabaur unterbunden.
Weiterhin konnten zwischen den frühen Morgenstunden des 01.11.25 (Allerheiligen/u.a. Feiertag in RLP, NRW, SL) und dem Sonntagnachmittag insgesamt elf LKWs festgestellt werden, die gegen das Sonn- und Feiertagsverbot verstießen. In neun Fällen wird auch gegen die Halter- bzw. Transportunternehmen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei ein Gewinnabschöpfungsverfahren für die festgestellten Fahrten an Allerheiligen nicht betrieben werden kann, da es kein bundeseinheitlicher Feiertag ist.
Am heutigen Sonntag gegen 14:00 Uhr wurde dann ein Fahrzeugführer gemeldet, der zuvor durch seine auffällige Fahrweise und auch strafbares Verhalten aufgefallen war. Der 21 jährige Mann aus Frankfurt stand bei der Kontrolle unter dem Einfluss von THC.
Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und diverse Verfahren eingeleitet.
Am heutigen Abend konnte dann im Zuge von Abfahrtskontrollen auf der Tank- und Rastanlage Montabaur ein LKW Fahrer festgestellt werden, der um 22 Uhr eine Atemalkoholkonzentration von 3,75 Promille aufwies.
Bei diesem Wert dürfte eine Weiterfahrt in nüchternem Zustand erst in 24 bis 36 Stunden möglich sein. Eine mögliche Weiterfahrt des 52 jährigen Mannes aus Osteuropa wurde mit geeigneten Maßnahmen durch die Beamten der Autobahnpolizei Montabaur unterbunden.
Quelle: Rheinland-Pfalz