Kontrolle von LKW
Bei Kontrollen mit Schwerpunkt Lastkraftwagen konnten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 21.01.2026 in den Nachmittagsstunden mehrere Verstöße feststellen.
A 61/Rheinhessen (ots) - Die Kontrollen fanden auf jeweils auf dem Parkplatz Steingewann an der A 61 bei Zotzenheim statt, auf den die Fahrzeuge jeweils gelotst wurden.
Bei der Kontrolle eines Klein-LKW mit Anhänger stellten die Beamten gegen 13 Uhr fest, dass der 29-jährige Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für diese Kombination verfügte und den Anhänger nicht hätte nachführen dürfen. Er musste diesen vor Ort abstellen. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Bei einem 21-Jährigen, der mit einem 3,5-Tonner Klein-LKW Möbel transportierte, wurde gegen 13:30 Uhr eine zunächst augenscheinlich erkennbare Überladung festgestellt werden. Eine Verwiegung ergab eine Überladung um 1400 Kilogramm. Der 21-Jährige musste bis zum passenden Gewicht abladen, um seine Fahrt fortsetzen zu können.
Gegen 14:10 Uhr stellten die Beamten bei einem Autotransporter eine Ladungsüberhöhe und eine Ladungsüberlänge fest. Der Transporter hatte eine Höhe von fast 4,20 Metern und eine Überlänge um ca. 2,30 Meter. Hier konnte der Fahrer durch Umladen der Fahrzeuge die zulässigen Maße wieder selbständig herstellen, so dass er nach der Kontrolle weiterfahren konnte.
Bei einem 20-Jährigen, der mit einem Klein-LKW unterwegs war, und der mehrere beladene Paletten auf der Ladefläche transportierte, wurde festgestellt, dass lediglich nur eine Palette ordnungsgemäß gesichert war und alle anderen lose auf der Ladefläche standen. Der Mann konnte vor Ort die Ladungsmängel beheben.
Gegen 16.00 Uhr überprüften die Polizisten einen 3,5-Tonnen-LKW mit einem 3,5-Tonnen-Anhänger. Hier ergab die Kontrolle, dass im Fahrzeug für die vorliegend gewerblich durchgeführte Fahrt kein Kontrollgerät zur Dokumentation der Sozialvorschriften eingebaut war. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt, der Fahrer musste zur Sicherung des Bußgeldverfahrens eine Sicherheitsleistung von 250 Euro hinterlegen. Der Halter des LKW, der als Beifahrer mitgefahren war, musste eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro für das zu erwartende Bußgeldverfahren gegen ihn hinterlegen.
In allen Fällen müssen die Fahrer mit den entsprechenden Anzeigen rechnen.
Bei der Kontrolle eines Klein-LKW mit Anhänger stellten die Beamten gegen 13 Uhr fest, dass der 29-jährige Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für diese Kombination verfügte und den Anhänger nicht hätte nachführen dürfen. Er musste diesen vor Ort abstellen. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Bei einem 21-Jährigen, der mit einem 3,5-Tonner Klein-LKW Möbel transportierte, wurde gegen 13:30 Uhr eine zunächst augenscheinlich erkennbare Überladung festgestellt werden. Eine Verwiegung ergab eine Überladung um 1400 Kilogramm. Der 21-Jährige musste bis zum passenden Gewicht abladen, um seine Fahrt fortsetzen zu können.
Gegen 14:10 Uhr stellten die Beamten bei einem Autotransporter eine Ladungsüberhöhe und eine Ladungsüberlänge fest. Der Transporter hatte eine Höhe von fast 4,20 Metern und eine Überlänge um ca. 2,30 Meter. Hier konnte der Fahrer durch Umladen der Fahrzeuge die zulässigen Maße wieder selbständig herstellen, so dass er nach der Kontrolle weiterfahren konnte.
Bei einem 20-Jährigen, der mit einem Klein-LKW unterwegs war, und der mehrere beladene Paletten auf der Ladefläche transportierte, wurde festgestellt, dass lediglich nur eine Palette ordnungsgemäß gesichert war und alle anderen lose auf der Ladefläche standen. Der Mann konnte vor Ort die Ladungsmängel beheben.
Gegen 16.00 Uhr überprüften die Polizisten einen 3,5-Tonnen-LKW mit einem 3,5-Tonnen-Anhänger. Hier ergab die Kontrolle, dass im Fahrzeug für die vorliegend gewerblich durchgeführte Fahrt kein Kontrollgerät zur Dokumentation der Sozialvorschriften eingebaut war. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt, der Fahrer musste zur Sicherung des Bußgeldverfahrens eine Sicherheitsleistung von 250 Euro hinterlegen. Der Halter des LKW, der als Beifahrer mitgefahren war, musste eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro für das zu erwartende Bußgeldverfahren gegen ihn hinterlegen.
In allen Fällen müssen die Fahrer mit den entsprechenden Anzeigen rechnen.
Quelle: Rheinland-Pfalz