Schwertransporter steckt im Autobahnkreuz fest
In der Nacht am Mittwoch, den 14.01.2026 gegen 23:40 Uhr befährt ein Großraum- und Schwertransporter (GST) beladen mit einer Turmsektion einer Windkraftanlage die A60 in FR Bingen und will seiner genehmigten Fahrtstrecke entsprechend am AK Mainz- Süd auf die A63 in FR Kaiserslautern abfahren.
Mainz (ots) - Beim Abfahren auf die A63 stellt der 56- jährige Fahrer fest, dass durch den Umbau des Autobahnkreuzes und die nun neu entstandene Streckenführung der Kurvenradius der Abfahrt für den GST mit dessen genehmigten Abmessungen nicht ausreicht. Noch bevor es zu Schäden am Fahrzeuggespann oder Verkehrseinrichtungen kommt, stoppt der Fahrer seine Fahrt und blockiert hierdurch den Abfahrtsast der A60 zur A63.
Der Fahrer kann nach Absprache und mit Hilfe der Polizeistreife der Autobahnpolizei Heidesheim den GST letztlich erfolgreich aus dem Kurvenbereich der Abfahrt zurücksetzen und auf dem ausreichend breiten Seitenstreifen hinter der obigen Abfahrt verkehrssicher abstellen.
Für das Rücksetzen des GST musste die Fahrbahn der A60 in FR Bingen für ca. 10 Minuten vollgesperrt werden. Die Überleitung zur A63 ist für ca. eine Stunde komplett blockiert. Der Verkehr wird hierdurch jedoch nicht erheblich beeinträchtigt.
Es kommt zu keiner Beschädigung von Verkehrseinrichtungen.
Die Weiterfahrt wird dem Fahrer bis zur Einholung einer neuen Genehmigung untersagt.
Durch den Fahrer wurden alle Bestimmungen der Genehmigung hinsichtlich Fahrtstrecke, genutzte Fahrzeugkombination sowie Abmessungen und Gewichte eingehalten. Augenscheinlich kam es durch einen Fehler im Genehmigungsverfahren der zuständigen Behörden zu dem Vorfall.
Der Fahrer kann nach Absprache und mit Hilfe der Polizeistreife der Autobahnpolizei Heidesheim den GST letztlich erfolgreich aus dem Kurvenbereich der Abfahrt zurücksetzen und auf dem ausreichend breiten Seitenstreifen hinter der obigen Abfahrt verkehrssicher abstellen.
Für das Rücksetzen des GST musste die Fahrbahn der A60 in FR Bingen für ca. 10 Minuten vollgesperrt werden. Die Überleitung zur A63 ist für ca. eine Stunde komplett blockiert. Der Verkehr wird hierdurch jedoch nicht erheblich beeinträchtigt.
Es kommt zu keiner Beschädigung von Verkehrseinrichtungen.
Die Weiterfahrt wird dem Fahrer bis zur Einholung einer neuen Genehmigung untersagt.
Durch den Fahrer wurden alle Bestimmungen der Genehmigung hinsichtlich Fahrtstrecke, genutzte Fahrzeugkombination sowie Abmessungen und Gewichte eingehalten. Augenscheinlich kam es durch einen Fehler im Genehmigungsverfahren der zuständigen Behörden zu dem Vorfall.
Quelle: Rheinland-Pfalz