Silvestermorgen wird zum "Rasermorgen"
Am Morgen des 31. Dezember 2025 führten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim im Rahmen einer Zivilstreife gezielte verkehrsüberwachende Maßnahmen zur Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeiten durch.
A61/A60/L214 (ots) - Dabei kam es zu festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen, die teilweise erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen werden.
Gegen 07:30 Uhr fiel den Beamten einer Zivilstreife auf der A61 ein 32-Jähriger Fahrzeugführer auf, der anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h mit rund 169 km/h unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der Fahrer einsichtig.
Nur wenige Stunden später, gegen 11:40 Uhr, stellten die Beamten auf der L214 einen 48-jährigen Fahrer fest, der die Landstraße mit etwa 119 km/h befuhr, obwohl auf diesem Abschnitt lediglich 70 km/h erlaubt waren. Auch dieser Verkehrsteilnehmer wurde daraufhin einer Kontrolle unterzogen.
Gegen 10:15 Uhr wurde ein 18-jähriger Fahrzeugführer auf der A60 mit einer Geschwindigkeit von rund 177 km/h gemessen, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h lag. Er erreichte hiermit den Tageshöchstwert bei den durchgeführten Kontrollen. Nach einem intensiven verkehrserzieherischen Gespräch wurde der Fahrer wieder entlassen.
Alle drei müssen mit entsprechenden Bußgeldern im hohen dreistelligen Bereich und Fahrverboten rechnen.
Gegen 07:30 Uhr fiel den Beamten einer Zivilstreife auf der A61 ein 32-Jähriger Fahrzeugführer auf, der anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h mit rund 169 km/h unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der Fahrer einsichtig.
Nur wenige Stunden später, gegen 11:40 Uhr, stellten die Beamten auf der L214 einen 48-jährigen Fahrer fest, der die Landstraße mit etwa 119 km/h befuhr, obwohl auf diesem Abschnitt lediglich 70 km/h erlaubt waren. Auch dieser Verkehrsteilnehmer wurde daraufhin einer Kontrolle unterzogen.
Gegen 10:15 Uhr wurde ein 18-jähriger Fahrzeugführer auf der A60 mit einer Geschwindigkeit von rund 177 km/h gemessen, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h lag. Er erreichte hiermit den Tageshöchstwert bei den durchgeführten Kontrollen. Nach einem intensiven verkehrserzieherischen Gespräch wurde der Fahrer wieder entlassen.
Alle drei müssen mit entsprechenden Bußgeldern im hohen dreistelligen Bereich und Fahrverboten rechnen.
Quelle: Rheinland-Pfalz