Festfahrung eines Schubverbandes bei RheinKM 506,2 mit Freiturnen

Am heutigen Tag wird durch die Revierzentrale Oberwesel gegen 09:00 Uhr auf der linksrheinischen Seite, Höhe der Ortslage Mainz-Mombach eine Festfahrung eines Schubverbandes gemeldet.
Mainz (ots) - Beim Losfahren trieb das Fahrzeug durch die Strömung rückwärts zu Tal und wurde ans linksrheinische Ufer gedrückt. Die Festfahrung konnte nicht mehr verhindert werden. Der Schubverband war mit ca. 3900t Split beladen. Es kam zu keinem Ladungsaustritt und es wurde niemand verletzt.
Ein sog. erster Freiturnversuch misslang. Mittels eines weiteren Schubverbandes konnte das Freischleppen ebenfalls nicht gelingen. Die Versuche waren nicht genehmigt.
Diese Erkenntnisse wurden bei der Unfallaufnahme durch die WSP ermittelt. Nach Sachverhaltsklärung und behördlicher Genehmigung zum erneuten Freischleppen, konnte dieses erst mittels eines weiteren Schubverbandes gelingen. Um 13:40 Uhr wurde der Havarist somit endlich freigeschleppt und setzte im Anschluss seine Bergfahrt fort.
Die Schifffahrt musste während der Versuche gewahrschaut bzw. teilweise komplett gesperrt werden.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen werden gefertigt.
Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt peilt die Liegestelle bzw. die Fahrrinne, da durch die Freischleppversuche Untiefen entstanden sein könnten.
Ein sog. erster Freiturnversuch misslang. Mittels eines weiteren Schubverbandes konnte das Freischleppen ebenfalls nicht gelingen. Die Versuche waren nicht genehmigt.
Diese Erkenntnisse wurden bei der Unfallaufnahme durch die WSP ermittelt. Nach Sachverhaltsklärung und behördlicher Genehmigung zum erneuten Freischleppen, konnte dieses erst mittels eines weiteren Schubverbandes gelingen. Um 13:40 Uhr wurde der Havarist somit endlich freigeschleppt und setzte im Anschluss seine Bergfahrt fort.
Die Schifffahrt musste während der Versuche gewahrschaut bzw. teilweise komplett gesperrt werden.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen werden gefertigt.
Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt peilt die Liegestelle bzw. die Fahrrinne, da durch die Freischleppversuche Untiefen entstanden sein könnten.
Quelle: Rheinland-Pfalz