Nach Geldautomatensprengungen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen aus dem Jahr 2024 / Polizei vollstreckt mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nordrhein-Westfalen

Nach mehrmonatigen Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Saarland im Zusammenhang mit drei Geldautomatensprengungen, durchsuchte die Polizei am Mittwoch, den 27.08.2025 18 Objekte in Nordrhein-Westfalen und vollstreckte hierbei auch mehrere Haftbefehle.
Saarland/Nordrhein-Westfalen. (ots) - Nach umfangreichen Ermittlungen durch die Fachdienststelle beim Landeskriminalamt der Polizei Saarland stellte diese einen Zusammenhang zwischen drei Geldautomatensprengungen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen aus dem Jahr 2024 fest, welcher zu den Durchsuchungsmaßnahmen am 27.08.2025 führte.
Die insgesamt 18 Durchsuchungsobjekte befanden sich allesamt in Nordrhein-Westfalen. Gegen die Personen besteht der Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zur Begehung von Geldautomatensprengungen durch logistische Unterstützung der handelnden Täter. Gegen vier Personen vollstreckten die Ermittler in diesem Zusammenhang Haftbefehle.
Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland setzten die Einsatzmaßnahmen - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - um. Zudem wurden die Maßnahmen logistisch durch das bei der Polizeidirektion Osnabrück betriebene Projekt "Internal Security Fund (ISF) Lumen" unterstützt. Hierbei handelt es sich um ein Finanzinstrument der Europäischen Union zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Europa.
Die Saarländische Polizei bedankt sich - insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei Nordrhein-Westfalen - für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Landespolizeidirektion Saarland
Jens Dewes
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 962-8014
E-Mail: lpd-presse@polizei.slpol.de
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Original-Content von: Landespolizeidirektion Saarland, übermittelt durch news aktuell
Die insgesamt 18 Durchsuchungsobjekte befanden sich allesamt in Nordrhein-Westfalen. Gegen die Personen besteht der Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zur Begehung von Geldautomatensprengungen durch logistische Unterstützung der handelnden Täter. Gegen vier Personen vollstreckten die Ermittler in diesem Zusammenhang Haftbefehle.
Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland setzten die Einsatzmaßnahmen - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - um. Zudem wurden die Maßnahmen logistisch durch das bei der Polizeidirektion Osnabrück betriebene Projekt "Internal Security Fund (ISF) Lumen" unterstützt. Hierbei handelt es sich um ein Finanzinstrument der Europäischen Union zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Europa.
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Quelle: Saarland