3030 Euro Geldstrafe oder 111 Tage Haft - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Am Donnerstag, den 5. Juni 2025 kontrollierten Bundespolizisten um 6:35 Uhr eine männliche Person im Hauptbahnhof Halle (Saale).
Halle (Saale) (ots) - Bei der Überprüfung der ermittelten Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stendal mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen nach dem 36-Jährigen suchte. Bereits im Juni 2023 erfolgte seine Verurteilung durch das Amtsgericht Stendal wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu 1500 Euro beziehungsweise ursprünglich 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Deutsche beglich einen Teil des auferlegten Betrages. Jedoch stellte er sich nicht der daraufhin ergangenen Ladung zum Strafantritt. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Stendal am 6. Mai dieses Jahres den ersten Haftbefehl. Der Zweite folgte noch am selbigen Tag. Grundlage war seine rechtskräftige Verurteilung erneut durch das Amtsgericht Stendal, diesmal wegen Diebstahls und Beleidigung zu 1950 Euro beziehungsweise ursprünglich 130 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Auch hier zeigte er selbiges Verhalten: Er beglich einen sehr geringen Teil des Geldbetrages und stellte sich nicht der erneuten Haft. Die Einsatzkräfte eröffneten ihm die beiden
Vollstreckungshaftbefehle, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 3030 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug der Haftbefehle.
Vollstreckungshaftbefehle, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 3030 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug der Haftbefehle.
Quelle: Sachsen-Anhalt