Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle in Dresden

Am vergangenen Wochenende vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden gleich mehrere Haftbefehle.
Dresden (ots) - Bei Kontrollen am Hauptbahnhof sowie am Flughafen wurden insgesamt vier Personen festgestellt, die per Haftbefehl gesucht wurden.
In der Nacht zum Sonntag, den 31.08.2025, kontrollierten Bundespolizisten gegen 02:45 Uhr vor dem Hauptbahnhof einen 32-jährigen deutschen Staatsbürger. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab drei offene Fahndungsnotierungen:
Eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Computerbetrugs durch die Staatsanwaltschaft Dresden. Eine Aufenthaltsermittlung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Amtsgericht Dresden. Ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus.
Zudem führte der Mann eine Tüte mit einer weißen, pulverförmigen Substanz mit sich, bei der es sich nach seinen Angaben um "Speed" handelte. Aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eine Strafanzeige gefertigt. Der 32-Jährige wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am 29.08.2025 wurde am Flughafen Dresden bei der Ausreisekontrolle eines 30-jährigen Deutschen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bad Liebenwerda festgestellt. Der Mann wurde wegen Verleumdung gesucht und konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro direkt vor Ort bezahlen, um eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls am 31.08.2025 wurde um 18:45 Uhr am Dresdner Hauptbahnhof ein 34-jähriger rumänischer Staatsbürger kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Diebstahls mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Dank der Begleitperson, die die Geldstrafe von 320 Euro beglich, konnte der Mann auf die Wache wieder verlassen.
Einen weiteren Fahndungserfolg gab es am 31.08.2025 um 10:20 Uhr am Hauptbahnhof Dresden. Dort wurde ein 41-jähriger Deutscher kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold vorlag. Wegen Diebstahls war eine Geldstrafe von 840 Euro sowie weitere 10 Euro aus einer Restgeldstrafe zu zahlen. Da der Mann nicht ausreichend Bargeld mitführte, wurde er auf die Dienststelle gebracht, wo ihm die Möglichkeit gegeben wurde, Bargeld abzuheben. Er zahlte und konnte nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen die Wache wieder verlassen.
In der Nacht zum Sonntag, den 31.08.2025, kontrollierten Bundespolizisten gegen 02:45 Uhr vor dem Hauptbahnhof einen 32-jährigen deutschen Staatsbürger. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab drei offene Fahndungsnotierungen:
Eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Computerbetrugs durch die Staatsanwaltschaft Dresden. Eine Aufenthaltsermittlung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Amtsgericht Dresden. Ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus.
Zudem führte der Mann eine Tüte mit einer weißen, pulverförmigen Substanz mit sich, bei der es sich nach seinen Angaben um "Speed" handelte. Aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eine Strafanzeige gefertigt. Der 32-Jährige wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am 29.08.2025 wurde am Flughafen Dresden bei der Ausreisekontrolle eines 30-jährigen Deutschen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bad Liebenwerda festgestellt. Der Mann wurde wegen Verleumdung gesucht und konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro direkt vor Ort bezahlen, um eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls am 31.08.2025 wurde um 18:45 Uhr am Dresdner Hauptbahnhof ein 34-jähriger rumänischer Staatsbürger kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Diebstahls mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Dank der Begleitperson, die die Geldstrafe von 320 Euro beglich, konnte der Mann auf die Wache wieder verlassen.
Einen weiteren Fahndungserfolg gab es am 31.08.2025 um 10:20 Uhr am Hauptbahnhof Dresden. Dort wurde ein 41-jähriger Deutscher kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold vorlag. Wegen Diebstahls war eine Geldstrafe von 840 Euro sowie weitere 10 Euro aus einer Restgeldstrafe zu zahlen. Da der Mann nicht ausreichend Bargeld mitführte, wurde er auf die Dienststelle gebracht, wo ihm die Möglichkeit gegeben wurde, Bargeld abzuheben. Er zahlte und konnte nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen die Wache wieder verlassen.
Quelle: Sachsen