Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden haben am vergangenen Wochenende mehrere Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen.
Dresden (ots) - Die Festnahmen erfolgten im Rahmen von Kontrollen im Dresdner Hauptbahnhof sowie im grenzüberschreitenden Zugverkehr.
Am Freitag, den 01.08.2025, gegen 09:30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Dresdner Hauptbahnhof einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Der Gesuchte war zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro oder einer 75-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am Samstag, den 02.08.2025, gegen 01:30 Uhr, kontrollierte eine weitere Streife im Hauptbahnhof Dresden einen Mann, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl bestand. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte den Mann wegen Diebstahls zu 29 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 870 Euro verurteilt. Da die Person die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.
Ebenfalls am Samstag, den 02.08.2025, gegen 05:40 Uhr, wurde ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Nachtzug in der Nähe von Bad Schandau kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) festgestellt. Der Mann war 2023 wegen "Erschleichens von Leistungen" zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, die er bis dato nicht bezahlt hatte. Da er den Betrag auch bei der Kontrolle nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und später der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.
Am Freitag, den 01.08.2025, gegen 09:30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Dresdner Hauptbahnhof einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Der Gesuchte war zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro oder einer 75-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am Samstag, den 02.08.2025, gegen 01:30 Uhr, kontrollierte eine weitere Streife im Hauptbahnhof Dresden einen Mann, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl bestand. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte den Mann wegen Diebstahls zu 29 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 870 Euro verurteilt. Da die Person die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.
Ebenfalls am Samstag, den 02.08.2025, gegen 05:40 Uhr, wurde ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Nachtzug in der Nähe von Bad Schandau kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) festgestellt. Der Mann war 2023 wegen "Erschleichens von Leistungen" zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, die er bis dato nicht bezahlt hatte. Da er den Betrag auch bei der Kontrolle nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und später der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.
Quelle: Sachsen