Raub am Dresdner Hauptbahnhof: Bundespolizei stellt Tatverdächtigen

Am Montagabend, den 9. Juni 2025, wurde gegen 19:55 Uhr eine Streife der Bundespolizeiinspektion Dresden, die am Hauptbahnhof eingesetzt war, auf einen Raub aufmerksam gemacht.
Dresden (ots) - Gegen 20:00 Uhr meldete sich ein 15-jähriger deutscher Geschädigter bei den Beamten. Er gab an, dass ihm etwa fünf Minuten zuvor in der Kuppelhalle des Hauptbahnhofs sein Basecap gestohlen worden sei. Eine Person aus einer dreiköpfigen Gruppe sei auf ihn zugekommen, habe ihm das Basecap weggenommen, ihm den Hals zugedrückt und Schläge angedroht.
Die Streife begab sich umgehend mit dem Geschädigten in die Nahbereichsfahndung. Kurz darauf konnten die drei verdächtigen Personen erkannt werden, flüchteten jedoch beim Erkennen der Bundespolizei. Sie überquerten die Gleise auf einem Bahnsteig und rannten durch den Hauptbahnhof. Die Beamten konnten die Flüchtigen jedoch kurz darauf stellen.
Das gestohlene Basecap, das zwischenzeitlich weggeworfen worden war, konnte von den Beamten aufgefunden und dem Besitzer zurückgegeben werden.
Bei allen Beteiligten wurden die Erziehungsberechtigten über den Sachverhalt informiert. Aufgrund der geschilderten Ereignisse und der Bestätigung der Tathandlung durch das Kameraüberwachungssystem des Hauptbahnhofs besteht der Straftatverdacht des Raubes gemäß § 249 StGB. Gegen den 15-jährigen Täter, einen afghanischen Staatsangehörigen, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber von der Polizei Sachsen geführt.
Die Streife begab sich umgehend mit dem Geschädigten in die Nahbereichsfahndung. Kurz darauf konnten die drei verdächtigen Personen erkannt werden, flüchteten jedoch beim Erkennen der Bundespolizei. Sie überquerten die Gleise auf einem Bahnsteig und rannten durch den Hauptbahnhof. Die Beamten konnten die Flüchtigen jedoch kurz darauf stellen.
Das gestohlene Basecap, das zwischenzeitlich weggeworfen worden war, konnte von den Beamten aufgefunden und dem Besitzer zurückgegeben werden.
Bei allen Beteiligten wurden die Erziehungsberechtigten über den Sachverhalt informiert. Aufgrund der geschilderten Ereignisse und der Bestätigung der Tathandlung durch das Kameraüberwachungssystem des Hauptbahnhofs besteht der Straftatverdacht des Raubes gemäß § 249 StGB. Gegen den 15-jährigen Täter, einen afghanischen Staatsangehörigen, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber von der Polizei Sachsen geführt.
Quelle: Sachsen