Haftbefehle vollstreckt

Erneut gingen Bundespolizisten im Rahmen der verstärkten Grenzkontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen ins Netz.
Zittau , Neugersdorf (ots) - Am 15. Juni 2025 um 21:45 Uhr wurde auf der Chopinstraße in Zittau ein deutscher PKW kontrolliert. Beifahrerin war eine 23-jährige Polin, welche von der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen Diebstahls gesucht wurde und noch eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro begleichen musste. Ersatzweise müsste sie für 60 Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Da die Frau die geforderte Summe vor Ort begleichen könnte, durfte sie weiterreisen.
Einen 37-jährigen Ukrainer, welcher gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde, kontrollierten Bundespolizisten am 16. Juni 2025 um 01:40 Uhr in Neugersdorf. Der Mann war Mitfahrer in einem tschechischen PKW und konnte sich der Einreise nur mit einer ungarischen Asylkarte ausweisen. Da diese nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt, wurde der Mann, wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise zur Dienststelle verbracht.
Während der Bearbeitung kam heraus, dass der Ukrainer noch über abweichende Personaldaten verfügt und er von den Staatsanwaltschaften Straubing und Traunstein gesucht wurde.
Von der Staatsanwaltschaft Straubing lag ein Haftbefehl über 150 Tage oder die Zahlung von 4.500,00 EUR wegen Diebstahls vor und von der Staatsanwaltschaft Traunstein ein Untersuchungshaftbefehl wegen schwerem Bandendiebstahl.
Da er den geforderten Geldbetrag nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und morgen einem Haftrichter vorgeführt.
Einen 37-jährigen Ukrainer, welcher gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde, kontrollierten Bundespolizisten am 16. Juni 2025 um 01:40 Uhr in Neugersdorf. Der Mann war Mitfahrer in einem tschechischen PKW und konnte sich der Einreise nur mit einer ungarischen Asylkarte ausweisen. Da diese nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt, wurde der Mann, wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise zur Dienststelle verbracht.
Während der Bearbeitung kam heraus, dass der Ukrainer noch über abweichende Personaldaten verfügt und er von den Staatsanwaltschaften Straubing und Traunstein gesucht wurde.
Von der Staatsanwaltschaft Straubing lag ein Haftbefehl über 150 Tage oder die Zahlung von 4.500,00 EUR wegen Diebstahls vor und von der Staatsanwaltschaft Traunstein ein Untersuchungshaftbefehl wegen schwerem Bandendiebstahl.
Da er den geforderten Geldbetrag nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und morgen einem Haftrichter vorgeführt.
Quelle: Sachsen