Gerichtsverhandlung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis; Angeklagter kommt mit Auto

Heute Morgen war ein Bundespolizist als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Niebüll geladen.
Niebüll (ots) - Bei Ankunft am Gericht mit dem Dienstwagen bemerkte der Beamte, dass der Angeklagte mit einem Mercedes SUV einparkte.
Da die Gerichtsverhandlung aufgrund einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) anberaumt war und der Bundespolizist ihn im November 2024 ohne Führerschein an einem Grenzübergang angetroffen hatte, lag hier der Verdacht einer Straftat vor.
Eine polizeiliche Recherche ergab, dass er 43-jährige Syrer immer noch nicht im Besitz eines Führerscheins war.
Während der Gerichtsverhandlung gab der Polizist der Richterin die zuvor festgestellte Straftat des Angeklagten zur Kenntnis.
Der muss nun erneut mit einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Da die Gerichtsverhandlung aufgrund einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) anberaumt war und der Bundespolizist ihn im November 2024 ohne Führerschein an einem Grenzübergang angetroffen hatte, lag hier der Verdacht einer Straftat vor.
Eine polizeiliche Recherche ergab, dass er 43-jährige Syrer immer noch nicht im Besitz eines Führerscheins war.
Während der Gerichtsverhandlung gab der Polizist der Richterin die zuvor festgestellte Straftat des Angeklagten zur Kenntnis.
Der muss nun erneut mit einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Quelle: Schleswig-Holstein