Mann reist unerlaubt ein und muss ins Gefängnis
Am 18.12.2025 überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel im Revier Puttgarden einen von Dänemark zurückgewiesenen senegalesischen Staatsangehörigen.
Puttgarden (ots) - Hierbei stellten sie fest, dass der 40-jährige unerlaubt eingereist ist und zudem auch per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen Mitternacht überprüften die Bundespolizisten den Mann, der zuvor von den dänischen Behörden mittels Fährschiffs zurückgewiesen wurde. Einen für die Einreise bzw. Aufenthalt in Deutschland zwingend erforderlichen gültigen Reisepass/Aufenthaltstitel konnte der 40-jährige nicht vorweisen. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes wurde der Mann mit in das Bundespolizeirevier in Puttgarden genommen.
Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab dann einen offenen Haftbefehl durch eine Staatsanwaltschaft in Hessen. Demnach war der Mann wegen unerlaubter Einreise ohne Pass zu 40 Tagen Haft verurteilt worden. Eine die Haft abwendende Geldstrafe i. H. v. knapp 400,- Euro konnte er nicht beibringen, so dass er gegen 04:30 Uhr einer Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt übergeben wurde.
Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz muss er sich zudem strafrechtlich verantworten.
Gegen Mitternacht überprüften die Bundespolizisten den Mann, der zuvor von den dänischen Behörden mittels Fährschiffs zurückgewiesen wurde. Einen für die Einreise bzw. Aufenthalt in Deutschland zwingend erforderlichen gültigen Reisepass/Aufenthaltstitel konnte der 40-jährige nicht vorweisen. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes wurde der Mann mit in das Bundespolizeirevier in Puttgarden genommen.
Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab dann einen offenen Haftbefehl durch eine Staatsanwaltschaft in Hessen. Demnach war der Mann wegen unerlaubter Einreise ohne Pass zu 40 Tagen Haft verurteilt worden. Eine die Haft abwendende Geldstrafe i. H. v. knapp 400,- Euro konnte er nicht beibringen, so dass er gegen 04:30 Uhr einer Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt übergeben wurde.
Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz muss er sich zudem strafrechtlich verantworten.
Quelle: Schleswig-Holstein