Zwei Tage - zwei Haftbefehle
Am 28.10.2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Litauer im Kieler Ostuferhafen.
Kiel Ostuferhafen (ots) - Der Mann wurde mittels Haftbefehles gesucht und durch die Polizeibeamten verhaftet.
Gegen 18:45 Uhr wurde der 32-jährige einer fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien unterzogen. Diese ergab einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Köln.
Der Grund für die Ausschreibung waren zurückliegende Sexualstraftaten. Für diese musste sich der Litauer nun vor einem Haftrichter verantworten.
Zwecks Untersuchungshaft wurde der Litauer in eine umliegende Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am darauffolgenden Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Dieser hatte jedoch die Möglichkeit seine Haftstrafe durch die Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 877,50 Euro abzuwenden. Der Haftbefehl gegen den 35-jährigen wurde auf Grund eines Körperverletzungsdeliktes erlassen.
Er beglich die die Geldstrafe in voller Summe und durfte auf freien Fuß verbleiben.
Gegen 18:45 Uhr wurde der 32-jährige einer fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien unterzogen. Diese ergab einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Köln.
Der Grund für die Ausschreibung waren zurückliegende Sexualstraftaten. Für diese musste sich der Litauer nun vor einem Haftrichter verantworten.
Zwecks Untersuchungshaft wurde der Litauer in eine umliegende Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am darauffolgenden Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Dieser hatte jedoch die Möglichkeit seine Haftstrafe durch die Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 877,50 Euro abzuwenden. Der Haftbefehl gegen den 35-jährigen wurde auf Grund eines Körperverletzungsdeliktes erlassen.
Er beglich die die Geldstrafe in voller Summe und durfte auf freien Fuß verbleiben.
Quelle: Schleswig-Holstein