Kreis Schleswig-Flensburg/Flensburg: Verfolgungsfahrt nach Trunkenheitsfahrt

Am Donnerstagmorgen, 07.08.2025, kam es gegen 06:20 Uhr zunächst zu einem kleinen Verkehrsunfall, bei dem ein Audi ein weiteres Fahrzeug touchierte und anschließend wegfuhr, ohne sich um die Schadensabwicklung zu kümmern.
Schleswig-Flensburg (ots) - Aufgrund dieser Verkehrsunfallflucht suchten die Beamten die Halterin des Verursacherfahrzeugs auf und stellten fest, dass die 45jährige Deutsche stark alkoholisiert war. Der Promillewert lag bei über 2 Promille. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Am Nachmittag, gegen kurz nach 15:00 Uhr wurde durch Zeugen im Bereich Osterby-Wallsbüll eine mögliche Trunkenheitsfahrt gemeldet. Bei dem gemeldeten Fahrzeug handelte es sich erneut um den Audi vom Morgen, beschrieben wurde dieselbe Fahrerin. Aufgrund der Vorerkenntnis der erheblichen Alkoholisierung, suchten die Bundes- und die Landespolizei gemeinsam in Flensburg und im Flensburger Umland nach dem Fahrzeug.
Um 15:24 Uhr wurde der Audi von einem Fahrzeug der Bundespolizei im Ochsenweg, Fahrtrichtung Ellund gesichtet und es wurde versucht, das Fahrzeug zu stoppen. Die Fahrerin entzog sich jedoch wiederholt einer Kontrolle und überschritt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf ihrem Fluchtweg jeweils deutlich.
Es wurden außerorts Geschwindigkeiten von über 150 km/h erreicht. Innerorts wurde der Audi mit Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h und 120 km/h geführt.
Um kurz nach halb vier Uhr konnte das Fahrzeug durch die Bundespolizei gestoppt werden. Es handelte sich erneut um die Fahrerin, die bereits am Morgen durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen war. Die Fahrerin weigerte sich zunächst, das Fahrzeug freiwillig zu verlassen. Es musste daher unmittelbarer Zwang angewendet werden. Verletzt wurde niemand. Bei der anschließenden Überprüfung der Fahrtauglichkeit wies die Frau erneut einen Atemalkoholwert von über 2 Promille auf. Es wurde wieder eine Blutprobe entnommen und es wurden Strafverfahren aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie Fahren unter Alkoholeinfluss und des illegalen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.
Am Nachmittag, gegen kurz nach 15:00 Uhr wurde durch Zeugen im Bereich Osterby-Wallsbüll eine mögliche Trunkenheitsfahrt gemeldet. Bei dem gemeldeten Fahrzeug handelte es sich erneut um den Audi vom Morgen, beschrieben wurde dieselbe Fahrerin. Aufgrund der Vorerkenntnis der erheblichen Alkoholisierung, suchten die Bundes- und die Landespolizei gemeinsam in Flensburg und im Flensburger Umland nach dem Fahrzeug.
Um 15:24 Uhr wurde der Audi von einem Fahrzeug der Bundespolizei im Ochsenweg, Fahrtrichtung Ellund gesichtet und es wurde versucht, das Fahrzeug zu stoppen. Die Fahrerin entzog sich jedoch wiederholt einer Kontrolle und überschritt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf ihrem Fluchtweg jeweils deutlich.
Es wurden außerorts Geschwindigkeiten von über 150 km/h erreicht. Innerorts wurde der Audi mit Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h und 120 km/h geführt.
Um kurz nach halb vier Uhr konnte das Fahrzeug durch die Bundespolizei gestoppt werden. Es handelte sich erneut um die Fahrerin, die bereits am Morgen durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen war. Die Fahrerin weigerte sich zunächst, das Fahrzeug freiwillig zu verlassen. Es musste daher unmittelbarer Zwang angewendet werden. Verletzt wurde niemand. Bei der anschließenden Überprüfung der Fahrtauglichkeit wies die Frau erneut einen Atemalkoholwert von über 2 Promille auf. Es wurde wieder eine Blutprobe entnommen und es wurden Strafverfahren aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie Fahren unter Alkoholeinfluss und des illegalen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.
Quelle: Schleswig-Holstein