Alkoholisierter Audi-Fahrer verunfallt auf der A 21

15.09.2025 | Kreis Stormarn | 13.09.2025 - BAB 21 / Travenbrück Samstagnacht verunfallte ein alkoholisierter Autofahrer auf der Bundesautobahn 21 im Bereich einer Baustelle.
Ratzeburg (ots) - Er blieb unverletzt.
Am 13.09.2025 gegen 23:15 Uhr befuhr ein 55-jähriger Deutscher aus dem Kreis Segeberg die Bundesautobahn 21 in Fahrtrichtung Kiel. Zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe Nord und Leezen kam er aus bislang ungeklärter Ursache im einspurigen Baustellenbereich nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Betonschutzwand. Dabei wurde ein Reifen beschädigt und verlor Luft, sodass der Mann mit seinem PKW noch in der Baustelle anhalten musste.
Die eingesetzten Beamten gewannen vor Ort Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Polizisten: Das vorläufige Testergebnis lautet 1,57 Promille.
Die Einsatzkräfte ordneten daraufhin eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des 55-Jährigen. Außerdem untersagten sie dem Mann das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge. Er muss sich nun in einem Strafverfahren für sein Handeln verantworten.
Am 13.09.2025 gegen 23:15 Uhr befuhr ein 55-jähriger Deutscher aus dem Kreis Segeberg die Bundesautobahn 21 in Fahrtrichtung Kiel. Zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe Nord und Leezen kam er aus bislang ungeklärter Ursache im einspurigen Baustellenbereich nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Betonschutzwand. Dabei wurde ein Reifen beschädigt und verlor Luft, sodass der Mann mit seinem PKW noch in der Baustelle anhalten musste.
Die eingesetzten Beamten gewannen vor Ort Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Polizisten: Das vorläufige Testergebnis lautet 1,57 Promille.
Die Einsatzkräfte ordneten daraufhin eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des 55-Jährigen. Außerdem untersagten sie dem Mann das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge. Er muss sich nun in einem Strafverfahren für sein Handeln verantworten.
Quelle: Schleswig-Holstein