Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auf Baustellen in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz / 119 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollieren 28 Baustellen

© Baustellenkontrolle in Jena, Foto: Zoll
Baustellenkontrolle in Jena, Foto: Zoll
Der Zoll hat im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Montag (16.06.2025) 28 Baustellen kontrolliert (14 in Thüringen und 14 in Südwestsachsen).
Erfurt (ots) - 119 Zöllnerinnen und Zöllner (81 in Thüringen und 38 in Südwestsachsen) waren im Einsatz und befragten insgesamt 615 Beschäftigte zu ihrem Arbeitsverhältnis (455 in Thüringen und 160 in Südwestsachsen).
Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und auch ob Ausländerinnen und Ausländer die für ihre Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
In 41 Fällen stellte der Zoll Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen:
- Mindestlohn: acht (sechs in Thüringen und zwei in
Südwestsachsen)
- Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 14 (zwei in
Thüringen und zwölf in Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: zehn (acht in Thüringen
und zwei in Südwestsachsen)
- Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen: zwei (jeweils eine in
Thüringen und Südwestsachsen)
- Sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): sieben (fünf
in Thüringen und zwei in Südwestsachsen)
Bereits vor Ort leitete der Zoll zwölf Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
An die Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem
Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und auch ob Ausländerinnen und Ausländer die für ihre Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
In 41 Fällen stellte der Zoll Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen:
- Mindestlohn: acht (sechs in Thüringen und zwei in
Südwestsachsen)
- Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 14 (zwei in
Thüringen und zwölf in Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: zehn (acht in Thüringen
und zwei in Südwestsachsen)
- Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen: zwei (jeweils eine in
Thüringen und Südwestsachsen)
- Sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): sieben (fünf
in Thüringen und zwei in Südwestsachsen)
Bereits vor Ort leitete der Zoll zwölf Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
An die Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem
Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Quelle: Thüringen