Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe / Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Thüringen und Südwestsachsen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat in dieser Woche verstärkt das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe in Thüringen und Südwestsachsen kontrolliert.
Erfurt (ots) - Im Einsatz waren 119 Zöllnerinnen und Zöllner (78 in Thüringen und 41 in Südwestsachsen), die insgesamt 421 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten (203 in Thüringen und 218 in Südwestsachsen).
Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.
Im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde.
In 54 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen:
- Mindestlohn: 22 (zehn Thüringen, zwölf Südwestsachsen)
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: zwölf (elf
Thüringen, eins Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: zwei (zwei
Südwestsachsen)
- Sonstige (zum Beispiel Nichtmitführung von Ausweispapieren): 15
(15 Thüringen)
An die Prüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.
Im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde.
In 54 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen:
- Mindestlohn: 22 (zehn Thüringen, zwölf Südwestsachsen)
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: zwölf (elf
Thüringen, eins Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: zwei (zwei
Südwestsachsen)
- Sonstige (zum Beispiel Nichtmitführung von Ausweispapieren): 15
(15 Thüringen)
An die Prüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Quelle: Thüringen