Ohne Begleitperson das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 30.12.2025 um 22:10 Uhr, wurde ein 17-jähriger Fahrer eines Opel Astra angehalten.
Altenburg (ots) - Er wurde aufgrund eines Rotlichtverstoßes einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass er zwar Kraftfahrzeuge führen darf, jedoch hätte aufgrund des "Begleitenden Fahrens" eine entsprechende Begleitperson mitfahren müssen.
Aufgrund des Rotlichtverstoßes sowie der fehlenden Begleitperson wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Fahrer wird neben einem deutlichen Bußgeld eine Nachschulung sowie eine Probezeitverlängerung zu erwarten haben.(AG)
Aufgrund des Rotlichtverstoßes sowie der fehlenden Begleitperson wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Fahrer wird neben einem deutlichen Bußgeld eine Nachschulung sowie eine Probezeitverlängerung zu erwarten haben.(AG)
Quelle: Thüringen