Notwendige Hilfe unterlassen

Ein Fahrgast in einem Taxi bekam am Mittwochnachmittag plötzlich körperliche Probleme und wurde bewusstlos.
Jena (ots) - Eine am Nonnenplan zufällig vorbeilaufende Passantin erkannte die Situation und leistete sofort Erste Hilfe. Sie zog den Mann aus dem stehenden Taxi und begann mit Reanimationsmaßnahmen, bis der Rettungsdienst eintraf und übernahm. Der Taxi-Fahrer hat jedoch weder den Notruf gewählt noch Erste-Hilfe geleistet und äußerte sich zudem abwertend gegenüber dem Hilfebedürftigen. Damit hat er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht und muss sich nun vor dem Gesetz verantworten. Der hilfebedürftige Mann ist auf dem Weg der Besserung und hat der vorbildlichen Ersthelferin vermutlich sein weiteres Leben zu verdanken.
Quelle: Thüringen