Unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr
Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr muss sich ein 20-jähriger und ein 51-jähriger aus Jena nun verantworten.
Jena (ots) - Der 20-jährige war mit einem E-Scooter gegen 01:00 Uhr am 11.01.2026 im
Bereich des Stadtzentrums unterwegs gewesen, während er unter dem
Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein im Rahmen einer
Verkehrskontrolle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von
1,24 Promille. Der Fahrzeugführer musste eine Blutentnahme im Klinikum Jena
über sich ergehen lassen, um den genauen Alkoholwert im Blut zu
bestimmen. Anschließend wurde ihm die weiterfahrt mit jeglichen
Kraftfahrzeugen untersagt.
Der 51-jährige war gegen 02:00 Uhr am 11.01.2026 ebenfalls im
Stadtzentrum Jena unterwegs, jedoch nutzte dieser ein Fahrrad zur
Fortbewegung. Auch dieser stand während der Nutzung unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke. Ein hier durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,05 Promille. Auch der 51-jährige musste im sich im Anschluss zur Blutentnahme mit ins Klinikum Jena begeben.
In beiden Fällen wurde gegen die Fahrzeugführer ein entsprechendes
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bereich des Stadtzentrums unterwegs gewesen, während er unter dem
Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein im Rahmen einer
Verkehrskontrolle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von
1,24 Promille. Der Fahrzeugführer musste eine Blutentnahme im Klinikum Jena
über sich ergehen lassen, um den genauen Alkoholwert im Blut zu
bestimmen. Anschließend wurde ihm die weiterfahrt mit jeglichen
Kraftfahrzeugen untersagt.
Der 51-jährige war gegen 02:00 Uhr am 11.01.2026 ebenfalls im
Stadtzentrum Jena unterwegs, jedoch nutzte dieser ein Fahrrad zur
Fortbewegung. Auch dieser stand während der Nutzung unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke. Ein hier durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,05 Promille. Auch der 51-jährige musste im sich im Anschluss zur Blutentnahme mit ins Klinikum Jena begeben.
In beiden Fällen wurde gegen die Fahrzeugführer ein entsprechendes
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Thüringen