Bürgerhinweis führt zum Fahndungserfolg der Polizei - Gestohlenes E-Bike sichergestellt und Diebstahl verhindert

Dank der Aufmerksamkeit eines Bürgers konnte die Polizei in Mühlhausen einen erheblichen Fahndungserfolg erzielen.
Mühlhausen (ots) - Der Mann meldete ein auffälliges, neuwertiges E-Bike an der Umladestation in Aemilienhausen. Die Polizei leitete daraufhin sofort eine Fahndung ein - mit Erfolg: Eine Streifenbesatzung kontrollierte kurze Zeit später einen polizeibekannten 28-Jährigen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das E-Bike aus dem Jahr 2024 stammte und als gestohlen gemeldet war. Zudem war es technisch so manipuliert worden, dass die Trittunterstützung über 25 km/h hinaus wirkte. Damit gilt es rechtlich als Kleinkraftrad, für dessen Nutzung eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Der Tatverdächtige stand unter dem Einfluss von Drogen und besaß keinen Führerschein. Außerdem entdeckten die Beamten einen beschädigten Außenzaun an der Umladestation sowie einen bereitgestellten Anhänger, offenbar zum Abtransport weiteren Diebesguts.
Das E-Bike wurde beschlagnahmt, eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den 28-Jährigen laufen nun Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei, versuchten besonders schweren Diebstahls sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das E-Bike aus dem Jahr 2024 stammte und als gestohlen gemeldet war. Zudem war es technisch so manipuliert worden, dass die Trittunterstützung über 25 km/h hinaus wirkte. Damit gilt es rechtlich als Kleinkraftrad, für dessen Nutzung eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Der Tatverdächtige stand unter dem Einfluss von Drogen und besaß keinen Führerschein. Außerdem entdeckten die Beamten einen beschädigten Außenzaun an der Umladestation sowie einen bereitgestellten Anhänger, offenbar zum Abtransport weiteren Diebesguts.
Das E-Bike wurde beschlagnahmt, eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den 28-Jährigen laufen nun Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei, versuchten besonders schweren Diebstahls sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss.
Quelle: Thüringen