Unfallflucht Weißenborn-Lüderode
Am 09.01.2026 / 17:00 Uhr befuhr der 37jährige Führer eines blauen Pkw Skoda Superb in Weißenborn-Lüderode die Geröder Straße in Richtung Hauptstraße.
Nordhausen (ots) - Ausgangs einer scharfen Rechtskurve, die dieser mit ca. 40 km/h durchquerte, kam der Fahrer nach links von der Fahrbahn ab und kollidiert mit seiner linken vorderen Stoßstange mit dem entgegen kommenden schwarzen VW Golf an dessen hinterer Fahrerseite.
Dessen Fahrerin hatte bereits erkannt, dass der Fahrer des Pkw Skoda aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit, des Kurvenverlaufes und der winterlichen Straßenverhältnisse ins Rutschen kommen könnte und deshalb am äußersten rechten Fahrbahnrand angehalten.
An den beiden Fahrzeugen entstand ein geschätzter Gesamtschaden von 13.000,-EUR. Die Fahrerin des Pkw VW wurde dabei leicht verletzt und später ins Krankenhaus eingeliefert.
Der Unfallverursacher verließ unerlaubt die Unfallstelle. Dessen Aufenthaltsort konnte aufgrund umfangreicher Ermittlungen gegen 20:30 Uhr ermittelt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,29 Promille. Bei ihm wurden 2 Blutentnahmen mit entsprechendem Abstand veranlasst, um eine Rückrechnung zur Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt zu ermöglichen. Weiterhin wurde der Führerschein des Unfallflüchtigen sichergestellt.
Dessen Fahrerin hatte bereits erkannt, dass der Fahrer des Pkw Skoda aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit, des Kurvenverlaufes und der winterlichen Straßenverhältnisse ins Rutschen kommen könnte und deshalb am äußersten rechten Fahrbahnrand angehalten.
An den beiden Fahrzeugen entstand ein geschätzter Gesamtschaden von 13.000,-EUR. Die Fahrerin des Pkw VW wurde dabei leicht verletzt und später ins Krankenhaus eingeliefert.
Der Unfallverursacher verließ unerlaubt die Unfallstelle. Dessen Aufenthaltsort konnte aufgrund umfangreicher Ermittlungen gegen 20:30 Uhr ermittelt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,29 Promille. Bei ihm wurden 2 Blutentnahmen mit entsprechendem Abstand veranlasst, um eine Rückrechnung zur Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt zu ermöglichen. Weiterhin wurde der Führerschein des Unfallflüchtigen sichergestellt.
Quelle: Thüringen