Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Samstag den 23.08.2025 befanden sich Beamte der Polizeiinspektion Hildburghausen in der Ortslage Schleusingen und führten Verekhrskontrollen durch.
Schleusingen (ots) - Um 22:50 Uhr bemerkten sie zwei E-Scooter-Fahrer in der Kurhausstraße. Lediglich ein E-Scooter-Fahrer konnte gestoppt werden.
Der 16-jährige E-Scooter-Ffahrer gab gegenüber den Beamten an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Dies war jedoch bei seinerm Fahrzeug zwingend notwendig.
Üblicherweise haben E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Daher sind diese Kraftfahrzeuge führerscheinfrei. Das Mindestalter zum Führen der E-Scooter beträgt 14 Jahre.
Der E-Scooter des 16-Jährigen hatte jedoch laut dessen Unterlagen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h. Der 16-Jährige muss sich daher verantworten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem wird geprüft ob in diesem Einzelfall nicht auch ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Der E-Scooter wurde vor Ort sichergestellt.
Der 16-jährige E-Scooter-Ffahrer gab gegenüber den Beamten an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Dies war jedoch bei seinerm Fahrzeug zwingend notwendig.
Üblicherweise haben E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Daher sind diese Kraftfahrzeuge führerscheinfrei. Das Mindestalter zum Führen der E-Scooter beträgt 14 Jahre.
Der E-Scooter des 16-Jährigen hatte jedoch laut dessen Unterlagen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h. Der 16-Jährige muss sich daher verantworten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem wird geprüft ob in diesem Einzelfall nicht auch ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Der E-Scooter wurde vor Ort sichergestellt.
Quelle: Thüringen