50+1-Regel: Kartellamt fragt bei Klubs nach

50+1-Regel: Kartellamt fragt bei Klubs nach
Frankfurt/Main (SID) - "Die Gespräche sollen möglichst zeitnah erfolgen", sagte ein Behördensprecher der Sport Bild.
Mit einer baldigen Entscheidung scheint aber nicht zu rechnen zu sein. Der Leiter der Abteilung "Prozessführung und Recht", Jörg Nothdurft, rechnet mit einem "schwierigen Abwägungsprozess".
Das Kartellamt war von der DFL selbst eingeschaltet worden, um die Rechtmäßigkeit der Regel zu prüfen. 50+1 besagt im Grundsatz, dass Investoren in Deutschland nur die Mehrheit an einem Verein halten dürfen, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert haben. In den anderen europäischen Top-Ligen gilt diese Regel nicht.
Den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind auf eine Ausnahmegenehmigung hatte die DFL im vergangenen Jahr abgelehnt, weshalb der Fall nun beim ständigen Schiedsgericht der Profiligen liegt. Das Gremium will vor einer Entscheidung aber ein Sachverständigen-Gutachten abwartet.