FC Bayern: Gericht lehnt Zulassung von Katar-Antrag ab

FC Bayern: Gericht lehnt Zulassung von Katar-Antrag ab
Das umstrittene Sponsoring durch Qatar Airways ist bei der Jahreshauptversammlung von Bayern München am Donnerstagabend nicht zur Abstimmung gekommen.
München (SID) - Die 13. Zivilkammer des Landgerichts München I hatte wenige Stunden vor der Versammlung (19.00 Uhr) im Audi Dome "die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München" für "eine Ergänzung der Tagesordnung hinsichtlich des Sponsorings durch Qatar Airways" zurückgewiesen.
Der deutsche Fußball-Rekordmeister sei "nicht verpflichtet", teilte das Gericht auf SID-Anfrage mit, "über das weitere Sponsoring durch Qatar Airways zu beraten". Initiator Michael Ott, der die Einstweilige Verfügung erwirken wollte, scheiterte bei der Versammlung auch mit einem Spontanantrag. Der Verein lehnte dies aus Satzungsgründen ab.
Das Gericht hatte begründet, "dass die Ergänzung der Tagesordnung abgelehnt wurde, weil die Mitgliederversammlung für den bezeichneten Beratungs- und Beschlussgegenstand laut Vereinssatzung nicht zuständig ist. Innerhalb des Vereinsgefüges ist die Geschäftsführung und somit auch das Thema Sponsoring für den Bereich Fußball durch die Vereinssatzung ausschließlich Aufgabe des Präsidiums und damit der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung entzogen." Der Beschluss des Landgerichts München I (Az. 13 T 15372/21) sei "bindend".
Bayern-Mitglied Ott und seine Mitstreiter wollen den Rekordmeister dazu bringen, das umstrittene und angeblich mit 20 Millionen Euro dotierte Sponsoring mit dem Emirat Katar, WM-Gastgeber 2022, schnellstmöglich zu beenden. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis 2023. Ein neuer Abschluss sollte verhindert werden.
Katar stehe für massive Menschenrechtsverletzungen, zudem gebe es schwere Vorwürfe von Korruption im Sport, hieß es zuletzt in einer Mitteilung der Initiative, die zahlreiche bekannte Gesichter aus der Münchner Fan-Szene unterstützen.