Steuerermittlungen gegen den DFB: Staatsanwaltschaft sichtet neue Unterlagen

Steuerermittlungen gegen den DFB: Staatsanwaltschaft sichtet neue Unterlagen
Der DFB gerät wegen vermeintlicher Ungereimtheiten beim Versteuern von Sachzuwendungen durch einen Sponsor (adidas) weiter unter Druck.
Frankfurt am Main (SID) - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gerät wegen vermeintlicher Ungereimtheiten beim Versteuern von Sachzuwendungen durch einen Sponsor (adidas) weiter unter Druck. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main sichtet dazu neue Unterlagen, die sie vom Sportartikelhersteller ausgehändigt bekommen hat. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung bestätigte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen dem SID.
"Das Verfahren richtet sich gegen noch unbekannte Personen beim DFB", sagte Niesen. Die Ermittler hatten in dem Fall für die adidas-Büros einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der aber nicht vollstreckt wurde. "Weil das Unternehmen die Unterlagen freiwillig herausgegeben hat", sagte Niesen. Die Ermittlungen laufen seit Dezember 2020.
Der DFB bestätigte am Donnerstag Untersuchungen gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Der Verband habe schon im vergangenen Jahr im Rahmen seiner internen Tax-Compliance festgestellt, "dass offenbar nicht in allen Fällen die Sachzuwendungen steuerrechtlich zutreffend behandelt wurden bzw. nicht in allen Fällen die notwendige Dokumentation vorgelegen hat", hieß es in einer Stellungnahme.
Pflichtgemäß habe der DFB e.V. diese Feststellung dem Finanzamt Frankfurt bereits im Oktober 2020 mitgeteilt und alle zur Nachversteuerung notwendigen Angaben gemacht. "Hinweise auf eine Steuerhinterziehung bestehen nicht. Die Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft bei adidas erscheinen unverständlich, da der DFB freiwillig alle steuerlich erheblichen Unterlagen bereitgestellt hat", hieß es weiter.
Bereits im Januar hatte der DFB bestätigt, dass man in dem Fall "eine Nachmeldung auf Basis einer Maximalbetrachtung an das Finanzamt" geleistet habe. Dies sei vorsorglich erfolgt, weil zu dem Zeitpunkt noch nicht festgestanden habe, "ob und in welcher Höhe überhaupt Steuern nachzuzahlen sind".
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen der Versteuerung von Sponsorengeldern, sondern von Sachleistungen wie Trikots, Schuhen und weiterer Ausrüstung.