EU-Gericht: "Fack Ju Göhte" ist "naturgemäß vulgär"

Schlappe für Constantin Film: "Fack Ju Göhte" erhält keinen Markenschutz. Der Filmtitel verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die Sitten.
Millionen strömten ins Kino, um die "Fack Ju Göhte"-Trilogie zu sehen. Doch das imponierte dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nicht. Die Richter in Luxemburg haben eine Klage von Constantin Film abgewiesen und lassen einen Schutz als Unionsmarke nicht zu. Im Urteil (Rechtssache T-69/17) heißt es, "dass der englische Ausdruck 'fuck you' und somit das angemeldete Zeichen insgesamt naturgemäß vulgär sind" und Verbraucher "daran Anstoß nehmen könnten".
Verwirrung möglich
Auch die "besondere Rechtschreibung" des deutschen Titels der beliebten Filmreihe genüge nicht "um ihm einen satirischen, scherzhaften und verspielten Gehalt zu verleihen", urteilten die Richter. Zudem seien die Millionen Kinozuschauer kein Indiz dafür, dass keine Personen in den entsprechenden Verbrauchergruppen "von dem angemeldeten Zeichen schockiert wären".
Constantin Film wollte den Titel unter anderem für Seifen, Parfümeriewaren, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Reise- und Handkoffer, Glaswaren, Bekleidungsstücke, Spielzeug, Kaffee, Biere, alkoholische Getränke und Christbaumschmuck als Marke in Europa anmelden. Als letzte Instanz kann die Produktionsfirma noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
Die "Fack Ju Göhte"-Reihe ist die erfolgreichste deutsche Filmreihe aller Zeiten. Teil 1 aus dem Jahr 2013 sahen über 7,4 Millionen Menschen im Kino, Teil 2 aus dem Jahr 2015 sogar über 7,7 Millionen, Teil 3 steht derzeit bei über sechs Millionen Zuschauern. Damit kommen alle drei Teile auf über 21 Millionen Kinobesucher - Tendenz steigend. Denn nach wie vor läuft der #finalfack noch in deutschen Kinos.