100 Euro Schadenersatz für Facebook-Nutzer: Verbraucherzentrale startet Sammelklage

Rund sechs Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer haben jetzt die Chance, 100 Euro Schadenersatz zu erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 5. Mai eine Sammelklage gestartet, für die sich Betroffene über einen Link registrieren können. Grund für die Sammelklage ist eine riesige Datenpanne aus dem Jahr 2021.
Kriminelle hatten Millionen Daten von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern erbeutet und diese weiterverkauft. Betroffene können durch lästige Anrufe, Phishing und sogar Identitätsdiebstahl geschädigt werden. Bei einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof zuvor festgestellt, dass der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro rechtfertigt. Im Einzellfall kann dieser auch höher ausfallen.
So wissen Sie, ob sie betroffen sind
An der Klage können Verbraucherinnen und Verbraucher teilnehmen, die 2018 und/oder 2019 ein Facebook-Konto besaßen und dort ihre Telefonnummer angegeben haben. Auf der Internetseite des vzbv gibt es einen Klage-Check, über den Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer mit wenigen Angaben prüfen können, ob sie an der Sammelklage teilnehmen können und ein Recht auf Schadensersatz haben. Voraussetzung für einen möglichen Schadensersatz ist, dass Betroffene ihre Telefonnummer bisher nicht auf einer Internetseite oder in einem Forum öffentlich preisgegeben haben.
So können Sie an der Sammelklage teilnehmen
Betroffene können sich über einen Link auf der Internetseite des Bundesverbands in das Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dazu gibt die Verbraucherzentrale entsprechende Ausfüllhinweise. Mit einem Eintrag in das Klageregister wird automatisch verhindert, dass sich die Schadensersatz-Ansprüche verjähren. An der Klage können Verbraucherinnen und Verbraucher teilnehmen, die in Deutschland leben.
Nach der letzten mündlichen Anhörung, an der Vertreterinnen und Vertreter des vzbv teilnehmen, haben Betroffene noch drei Wochen Zeit, sich in das Klageregister einzutragen. Der Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung ist noch offen.