Bundesregierung erlaubt Strafverfahren gegen Jan Böhmermann

Die Bundesregierung lässt das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zu. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz in Berlin mitgeteilt. Offenbar gab es in der Koalition aber unterschiedliche Meinungen.
Die Bundesregierung hat im Fall Jan Böhmermann eine Entscheidung getroffen: Es wird ein gesondertes Strafverfahren gegen den Satiriker geben, das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in einer extra dafür angesetzten Pressekonferenz mit. Damit gibt die Bundesregierung dem Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan statt. Böhmermann wird wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts strafrechtlich verfolgt. Laut Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Sollte das Gericht dem Satiriker Verleumdung bescheinigen, drohen sogar fünf Jahre Haft.
Merkel verwies erneut auf das Grundrecht der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit in Deutschland und verlangte dies auch von der Türkei. Im Rechtsstaat sei es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. "In ihm gilt die Unschuldsvermutung", betonte die Kanzlerin. Die Ermächtigung der Bundesregierung sei laut Merkel weder eine Vorverurteilung Böhmermanns noch eine vorgreifende Entscheidung über die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit.
Außerdem gab Merkel bekannt, dass Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre in Deutschland abgeschafft werden soll. Der Gesetzesentwurf zur Aufhebung soll noch in dieser Wahlperiode vorgelegt werden. Die Änderung soll 2018 dann in Kraft treten.
Zwist in der Koalition?
Bei den Verhandlungen habe es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Union und der SPD gegeben, wie Merkel in ihrer Ansprache weiter erklärte. Angeblich soll allen voran Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) gegen ein Strafverfahren plädiert haben.
Kurz nach der Verkündung twitterte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann: "Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wg 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie."
Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) am 31. März ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan verlesen. Darin benutzte er Formulierungen, die durchaus als beleidigend eingestuft werden können. Während des Verlesens, sowie davor und danach, betonte er selbst stets, dass dies eine Form von Beleidigung sei, die man eigentlich nicht anwenden dürfe.